Rollerfahrer nach Flucht vorläufig festgenommen

Hessen
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Am Montagnachmittag verfolgten Polizeibeamte in einem Mercedes Vito Streifenwagen einen Jugendlichen auf einem Roller und nahmen diesen letztlich im Frankfurter Stadtgebiet in einem dortigen Waldstück vorläufig fest.



Grund für die Verfolgungsfahrt war der Hinweis eines aufmerksamen Gartenbesitzers, der gegen 17.35 Uhr unberechtigte Personen auf seinem Gartengrundstück in der Merianstraße in Lauterborn entdeckte und folgerichtig die Polizei alarmierte.

Die Beamten fuhren dem Rollerlenker, der auf der Feldgemarkung Richtung Autobahn 661 unterwegs war, hinterher und forderte diesen mittels Blaulicht und Martinshorn zum Anhalten auf. Der Flüchtende reagierte jedoch nicht auf die Anhaltesignale und fuhr weiter. Aufgrund des schlüpfrigen Zustands des Waldbodens verlor der Rollerfahrer in einer Linkskurve nahe der Buchrainschneise die Kontrolle über sein Gefährt und stürzte. Der Fahrer des Polizeiwagens musste aufgrund des Unfallgeschehens nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß mit dem gestürzten Fahrer sowie dem Roller zu vermeiden; hierbei wurde der Vito, der mit einem Baumstumpf kollidierte, beschädigt. Eine im Wagen befindliche Polizeibeamtin zog sich leichte Verletzungen zu, weshalb sie ambulant behandelt wurde.

Der 14-Jährige aus Offenbach blieb ersten Erkenntnissen zufolge unverletzt. Die Beamten konnten den mutmaßlichen Rollerdieb vorläufig festnehmen und zur Wache bringen. Sowohl der Streifenwagen als auch der Roller mussten abgeschleppt werden. Im Falle des gelben Rollers liegt der Polizei eine Strafanzeige wegen Diebstahls vor. Kurioserweise erschien der Eigentümer am Montagnachmittag während des laufenden Einsatzes auf dem Polizeirevier und erstattete Anzeige wegen seines am Vorabend gestohlenen Rollers. Der Anzeigenerstatter wurde darauf hingewiesen, dass sein Roller des Herstellers Piaggio soeben bei einem Polizeieinsatz sichergestellt wurde. Der 14 Jahre alte Offenbacher wurde nach den polizeilichen Maßnahmen auf der Wache an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Auf ihn kommt nun unter anderem ein Verfahren wegen des Verdachts des Diebstahls zu. Vom Gartengrundstück des Mitteilers wurde ersten Erkenntnissen zufolge nichts entwendet. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt, ist bei der Polizei noch nicht eingegangen.


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