Mehr Artenvielfalt im Hessischen Staatswald

Hessen
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Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hat am Freitag zusammen mit Stefan Nowack, Abteilungsleiter Waldentwicklung und Umwelt bei HessenForst, im Staatswald bei Hofheim im Taunus die neue Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald vorgestellt.



„Wir schützen die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft. Die neue Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald leistet genau das und ist bundesweit vorbildlich,“ sagte Umweltministerin Priska Hinz. „Der Schutz der Artenvielfalt wird bei der Waldbewirtschaftung zukünftig noch stärker berücksichtigt. Das weltweite Artensterben bedroht das Leben, wie wir es kennen. Es gilt neben der Klimakrise als die größte Bedrohung für die Menschheit. Deswegen unternehmen wir große Anstrengungen, bedrohte Arten zu schützen und Lebensräume wiederherzustellen. Dort, wo das Land als Eigentümer handelt, gilt das in besonderem Maße.“

„Die neue Naturschutzleitlinie stellt die konsequente Weiterentwicklung unserer bisherigen naturschutzfachlichen Ziele und Standards dar. Insbesondere die lokalen Naturschutzkonzepte werden den Naturschutz vor Ort noch einmal für die Öffentlichkeit transparenter und betrieblich operationaler gestalten. HessenForst dankt allen, die in dem breit angelegten Prozess der Weiterentwicklung mitgewirkt und mit ihren Beiträgen dafür gesorgt haben, dass das Werk in heutiger Form in dieser hohen Qualität vorliegt“, sagte Stefan Nowack, Leiter der Abteilung Waldentwicklung und Umwelt beim Landesbetrieb HessenForst.

Die vier Säulen der neuen Naturschutzleitlinie

  1. Mehr Habitatbäumen als Schlüssel der Artenvielfalt

Ein Kernstück der neuen Naturschutzleitlinie ist die Erhöhung der Anzahl an Habitatbäumen von bisher drei auf durchschnittlich zehn Bäume pro Hektar in Laubbaumbeständen über 100 Jahre. In Natura 2000-Schutzgebieten (Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU) werden es sogar fünfzehn Bäume pro Hektar. Habitatbäume spielen eine entscheidende Rolle im bewirtschafteten Wald. Sie ergänzen sonst kaum vorhandenen Strukturen der Alters- und Zerfallsphasen eines Naturwalds. Habitatbäume sind daher in der Regel ältere Bäume, die besondere ökologische Merkmale, sogenannte Mikrohabitate, besitzen. Sie bieten Lebensraum für eine große Bandbreite an Arten. Abblätternde Rinde wird so als Wochenstube der Mopsfledermaus genutzt, Hirschkäfer siedeln sich in Totholz an und Baumhöhlen unterschiedlicher Größe bieten Platz etwa für Raufußkauz, Siebenschläfer oder Hohltaube.

  1. Schutz seltener Tiere stärken

Der Wald ist Lebensraum für viele Arten, die selten geworden sind und deswegen eines besonderen Schutzes bedürfen. Darunter sind Vogelarten und Waldfledermäuse, die besonders hohe Ansprüche an die Höhlen- und Nischenausstattung des Waldes stellen. Auch an dieser Stelle wird der Artenschutz in der neuen Naturschutzleitlinie durch eine Optimierung bestehender Regelungen gestärkt. Dazu gehören die Sicherung der Brut- und Setzzeit durch verkürzte Holzerntezeiträume, die Ausweitung von Horstschutzzonen für Großvögel wie den Schwarzstorch sowie spezifisch angepasste Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten.

  1. Wasserrückhalt für den Wald der Zukunft

Vor dem Hintergrund der Klimakrise wird für die Zukunftswälder die Verfügbarkeit von Wasser entscheidend sein. Der Wasserrückhalt im Wald ist daher neu in die Naturschutzleitlinie aufgenommen worden. Viele der enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab, Wasser im Wald möglichst lange zurückzuhalten: Feuchtwälder und insbesondere Waldmoore sind wichtige Kohlenstoffsenken und sollen revitalisiert werden. Besonderen Schutz erfahren als hochsensible Lebensräume Quellen, für die der Landesbetrieb HessenForst eine besondere Verantwortung übernimmt. Die Anlage und der Erhalt von Tümpeln und wasserführenden Gräben unterstützt Amphibien wie Feuersalamander und Gelbbauchunke.

  1. Lokale Naturschutzkonzepte und Naturschutzkodex

Lokale Naturschutzkonzepte für die Forstämter, die alle zehn Jahre erarbeitet werden, bilden eine wichtige Säule für den künftigen Waldnaturschutz. In diesen Konzepten werden für jedes Forstamt ausgehend von einer Analyse der Arten, Lebensräume und Schutzgüter im Staatswald Handlungsfelder und Naturschutzmaßnahmen ausgearbeitet. Damit kann auf die unterschiedlichen Naturausstattungen und Schutzbedarfe in den verschiedenen Forstämtern konkret eingegangen werden.

Ausdruck des gelebten Naturschutzes im Hessischen Staatswald ist der Naturschutzkodex. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Hessen-Forst verpflichten sich, bei Entscheidungen und Maßnahmen im Wald immer auch die Wirkungen auf den Naturschutz im Blick zu haben. Ergänzt wurde der bereits seit 2020 bestehende Naturschutzkodex in der neuen Leitlinie durch praktische Auswirkungen auf den Arbeitsalltag des Landesbetriebs. Hierzu gehört auch das Controlling durch Kennzahlen, die zukünftig für alle messbaren Handlungsfelder erhoben werden.

Hintergrund:

2010 wurde die erste Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald veröffentlicht, die bereits wichtige Maßstäbe für den Naturschutz im Wald gesetzt hatte. Nach der Herausgabe der neuen Richtlinie für die Bewirtschaftung des Hessischen Staatswalds (RiBeS 2018), in der Biodiversität als neues Hauptziel verankert wurde, wurde 2020 – auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald –der Prozess zur Evaluierung und Erneuerung der Leitlinie angestoßen. In Facharbeitsgruppen aus Mitgliedern des Landesbetriebs, weiterer Behörden und externer Expertinnen und Experten wurde die neue Leitlinie entwickelt und nach einer Beteiligung von Naturschutzverbänden, Landesnaturschutzbeirat und Landesforstausschuss final abgestimmt.  

Link: https://umwelt.hessen.de/wald/staatswald


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