Die angepasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung regelt das Verfahren zur Ausweisung der Gebiete durch die Länder bundesweit einheitlich. „Wir gehen damit endlich den entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der bisherigen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie“, erklärte Hessens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.

Grundlage für sauberes Wasser und Planungssicherheit für die Landwirtschaft

„Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat. Das ist unsere Aufgabe und dafür brauchen wir diese Vorschrift.  Zudem schafft die Einigung endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe, die durch das Hin und Her belastet waren“, erklärte die Ministerin. Die Änderung wird dazu führen, dass größere Landesteile Hessens zu roten Gebieten erklärt werden müssen als bisher. „Die EU-Kommission war an dieser Stelle mehr als deutlich, die vorherige Verwaltungsvorschrift, die von der alten Bundesregierung vorgelegt worden war, ist nicht vereinbar mit der Nitratrichtlinie“, sagte Ministerin Hinz.

In den besonders belasteten Gebieten gelten strengere Vorschriften für den Einsatz von Düngemitteln. In der Vergangenheit waren die aktuellen Nitrateinträge, die von einzelnen Flächen ausgehen, berücksichtigt worden, sodass manche Gegenden trotz überschrittener Grenzwerte keine strengeren Auflagen erhalten hatten. Dieses Vorgehen hatte die EU-Kommission als nicht vereinbar mit der Nitratrichtlinie angesehen. In Zukunft soll ein neues Ausweisungsverfahren dafür sorgen, dass regional auf der Basis der Grundwasserbelastung differenziert ausgewiesen werden kann. Die Grundlage dafür bildet ein deutlich zu verdichtendes Messstellensystem, das schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Das Land hat hierfür für die kommenden Jahre bereits rund 12 Mio. Euro im Haushalt bereitgestellt. „Das wird es uns in Zukunft ermöglichen, die Gebiete noch besser angepasst an die Belastungssituation auszuweisen und soweit möglich auch zu reduzieren“, betonte Priska Hinz.

Nach der Zustimmung im Bundesrat müssen die Länder ihre Düngeverordnungen anpassen und die belasteten Gebiete neu ausweisen.

Landwirtschaftliche Betriebe werden vom Land beraten

Landwirtinnen und Landwirte innerhalb der belasteten Gebiete werden durch das Land im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraumberatung und der Beratung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft bei der Umsetzung der veränderten Anforderungen bei der Düngung unterstützt.


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