Geplant ist, die erste Zeugin um 09.30 Uhr zuerst in einer geheimen Sitzung zu vernehmen. Der geheimen Sitzung soll sich dann unmittelbar die öffentliche Befragung der Zeugin im Plenarsaal anschließen. Bei dieser Zeugin handelt es sich um eine ehemalige Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz, deren Vernehmung in der vergangenen Sitzung des Untersuchungsausschusses unterbrochen wurde. Die zweite Zeugin und der dritte Zeuge sollen durchgehend öffentlich angehört werden.

Bei der zweiten Zeugin handelt es sich um eine aktive Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen (Anhörung 12.30 Uhr). Als dritter Zeuge ist Andreas Temme, ein ehemaliger Bediensteter des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen (Anhörung 15 Uhr), geladen.

Ausschussvorsitzender Christian Heinz (CDU) erklärt im Vorfeld der Sitzung: „In der 32. Sitzung des Untersuchungsausschusses stehen abermals die Beweisthemen ‚Bewertung abgekühlt vs. brandgefährlich‘ ‚Einschätzung zur besonderen Gefährlichkeit von Stephan E. und Markus H.‘ sowie ‚Löschmoratorium‘ im Mittelpunkt der Befragungen. Herr Andreas Temme wird zum Beweisthema ‚Sicherheitsbehördliche Verbindungen und Mitarbeiter Landesamt für Verfassungsschutz‘ befragt werden. Mit der Vernehmung der ersten Zeugin knüpfen wir direkt an ihre unterbrochene Befragung in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses an. Ich erhoffe mir, vor allem durch die Vernehmung der beiden ersten Zeuginnen, Antworten auf die noch offen gebliebenen Fragen zur Sperrung der Personenakte von Stephan E. zu erhalten.“

Weitere Informationen zur kommenden Sitzung des Untersuchungsausschusses finden Sie hier auf der Internetseite des Hessischen Landtages.

Hintergrund: Der Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke konstituierte sich im Jahr 2020. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall aufzuarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Bis zum Frühjahr 2023 sollen im Untersuchungsausschuss insgesamt rund 50 Zeugen und zwei weitere Sachverständige angehört und befragt werden. Der Abschlussbericht soll im Juli 2023 vorgestellt werden. Die übernächste Sitzung des Untersuchungsausschusses ist für den 7. Oktober 2022 geplant.


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