„Nichtsperrung hätte den Mord nach jetzigem Stand nicht verhindern können“

Hessen
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Der Obmann im Untersuchungsausschuss (UNA) zum Mord an Dr. Walter Lübcke (CDU) und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sagte zur Sitzung am Mittwoch:



„Heute wurden im Untersuchungsausschuss zum Mord an unserem Parteifreund Dr. Walter Lübcke (CDU) aktive und ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamts für Verfassungsschutz gehört. Dabei ging es u.a. um die Frage nach der Sperrung der Akten von Ernst und H. Nach den Äußerungen der heutigen Zeugen gehe ich auch weiterhin davon aus, dass die Akte des Ernst im Jahre 2015 und des H. im Jahre 2016 im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gesperrt wurden. Auch wenn es unbequem erscheint: der Rechtsstaat gebietet es, dass Personen nicht ewig ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Zudem bin ich weiter davon überzeugt, dass selbst wenn die Akten nicht gesperrt worden wären, dies den Mord an Walter Lübcke nicht verhindert hätte. Keiner der bislang vernommenen Zeugen hatte Anhaltspunkte aufgezeigt, die eine Observation von E. und H. oder das Abhören von Telefongesprächen bei E. und H. gerechtfertigt hätten. Nur so hätte der Mord aber verhindert werden können.“

Abschließend machte Holger Bellino noch einmal deutlich: „Auch wenn solche Verfahren juristisch korrekt sind, müssen wir uns und müssen sich vor allem die Parteien, die jetzt die Sperrung nach fünf Jahren kritisch hinterfragen, ernsthaft die Frage stellen, ob die Speicherfristen zukünftig für solche Akten beim Verfassungsschutz über vermeintlich inaktive Personen aus der radikalen Szene generell verlängert werden sollten. Ich persönlich bin sehr gespannt, ob es dazu eine parlamentarische Mehrheit geben wird. Denn wenn es nach mir geht, können Radikale wie Ernst mit ihrer gewalttätigen Vita lebenslänglich gespeichert bleiben.“

 


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