RP sammelt ernüchternde Erkenntnisse auf Messen

Hessen
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Messen sind eine ideale Plattform für Hersteller, Einführer und Händler. Hier werden neue Produkte vorgestellt, Trends aufgezeigt und die nötigen Kontakte geknüpft.



In der Regel können sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher dort informieren und sogar an Ort und Stelle Produkte erwerben. Für die Marktüberwachung bietet sich wiederum eine ideale Möglichkeit, durch Kontrollen in einem frühen Stadium des Handelsgeschäftes eingreifen zu können.

Nachdem es aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren kaum Messen gegeben hatte, fanden zuletzt wieder mehrere Messen statt. Die nahm die Marktüberwachung vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zum Anlass, wieder Kontrollen durchzuführen – zuletzt auf der Eurobike in Frankfurt sowie bereits im Mai auf der Internationalen Fleischwirtschaftlichen Fachausstellung (IFFA) in Frankfurt und auf der Messe in Wächtersbach. Dabei wurden die dort ausgestellten Produkte auf potenzielle Gefahren und Mängel geprüft.

Leider stellten die RP-Kontrolleure bei vielen Anbieterinnen und Anbietern – genau wie vor der Pandemie – gravierende Defizite im Hinblick auf ihre Sorgfaltspflichten fest: Knapp 500 Produkte verschiedener Kategorien wurden in diesem Jahr bislang überprüft – bei rund 90 Prozent wurden Mängel festgestellt, wobei es sich überwiegend um Kennzeichnungsmängel (EU-Konformität bzw. CE-Zeichen) handelte. Weitere häufig festgestellte Mängel waren das Fehlen einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, die fehlende Angabe des Herstellers oder Einführers sowie deren Kontaktdaten oder aber eine unrechtmäßig angebrachte EU-Kennzeichnung.

Bei Abweichungen wurden die Akteure auf Korrekturen hingewiesen, die vor dem Bereitstellen der Produkte an Kundinnen und Kunden erforderlich sind. Über die dafür notwendigen Schritte und die Rechtsgrundlagen wurden sie bei Bedarf von den RP-Beschäftigten informiert. Falls dies erforderlich war, wurde der weitere Verkauf untersagt oder aber angeordnet, dass das Produkt nur zu Werbezwecken auf der Messe ausgestellt werden darf.

Erstmals im Vorfeld einer Messe nahm das RP Darmstadt zusammen mit dem Zoll an einer Beschau im Vorfeld der Eurobike teil. Hierbei konnten Produkte überprüft werden, die in die EU eingeführt werden sollten. Das Ergebnis war katastrophal. Weniger als ein Prozent der geprüften Produkte war ohne Kennzeichnungsmängel - nur diese durften deshalb auf der Messe verkauft werden.

„Die bisherigen Ergebnisse unserer Kontrollen auf den Messen sind ernüchternd“, fasst Abteilungsleiterin Jutta Flocke zusammen. Die Händler stammten überwiegend aus dem außereuropäischen Ausland.  Eine Konsequenz aus den Ergebnissen sind Schwerpunktaktionen zu den geprüften Produkten im Handel vor Ort.

Hintergrund: Marktüberwachung
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist gemäß dem Marktüberwachungsgesetz in Südhessen unter anderem für die Produktsicherheit zuständig. Ein Schwerpunkt seiner Überwachungstätigkeit ist die Kontrolle bei Fach- und Verbrauchermessen. Hier sind in der Vergangenheit immer wieder Trendprodukte wie E-Scooter, Glätteisen und Laserpointer auffällig gewesen. Aber auch Alltagsprodukte wiesen sicherheitstechnische oder Kennzeichnungsmängel laut dem Produktsicherheitsgesetz auf.

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