Mit Einführung der Online-Terminvereinbarung für bestimmte Justizleistungen können Bürgerinnen und Bürger künftig Termine für ihr bei Gericht persönlich vorzubringendes Anliegen online vereinbaren. Das betrifft zunächst die Erbausschlagung und die Testamentsrückgabe sowie am Amtsgericht Friedberg noch zusätzlich den Antrag auf Beratungshilfe für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Im Nachgang hierzu soll die Online-Terminvereinbarung nach und nach möglichst flächendeckend eingeführt und für weitere Leistungen angeboten werden.

Der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte dazu: „Mit der Online-Terminvereinbarung können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine für ausgewählte Justizleistungen unkompliziert von zuhause aus und unabhängig von den Sprechzeiten bei Gericht vereinbaren. Dies führt zu geringeren Wartezeiten vor Ort und ermöglicht eine flexiblere Terminplanung. Damit wird das Angebot digitaler Justizdienstleistungen, wie dem Digitalen Service Point, dem elektronischen Erbscheinverfahren und dem elektronischen Grundbuch weiter ausgebaut. Die Online-Terminvereinbarung soll nun sukzessive an weiteren Gerichten und für zusätzliche Leistungen angeboten werden, um die Terminvereinbarung auch insoweit noch einfacher und bürgerfreundlicher zu gestalten.“

Die Justiz hält zahlreiche Dienstleistungen bereit, die ein persönliches Erscheinen voraussetzen oder bei denen den Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Vorbringen des Sachverhalts angezeigt erscheint. Dies ist etwa bei der Erbausschlagung oder beim Antrag auf Beratungshilfe der Fall. Die Online-Terminvereinbarung ermöglicht hier die vorherige Reservierung eines Termins über das Internet für bei Gericht vorzubringende Anliegen. Der Service wird auf die Internetseite der jeweiligen Behörden eingebunden, ist aber auch zentral abrufbar unter https://terminvereinbarung-justiz.hessen.de. Die Bürgerinnen und Bürger können freie Termine in von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern festgelegten Zeiträumen auswählen. Im Anschluss erhalten sie eine Bestätigungs- und später eine Erinnerungs-Mail. Vereinbarte Termine können im Nachgang wieder storniert werden.


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