„Die besorgniserregenden Vorgänge, die zu den Ermittlungsverfahren gegen fünf Angehörige des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main geführt haben, müssen weiter analysiert und streng geahndet werden, denn sie betreffen den Kernbereich polizeilicher Führungsverantwortung. Strafvereitelung und Vertuschungsversuche sind völlig inakzeptabel. Polizeibedienstete müssen immer nach Recht und Gesetz handeln. Zudem haben Vorgesetze immer eine Vorbildfunktion und tragen die wesentliche Verantwortung für die Dienst- und Fachaufsicht. Im vorliegenden Fall wurde allerdings auch deutlich, dass der Selbstreinigungsprozess innerhalb der hessischen Polizei greift und dass internen Anzeigen zu Verstößen schnell und entschlossen nachgegangen wird. Um die Integrität der Polizei zu schützen, muss das Fehlverhalten weiter klar benannt, analysiert und in dem begonnenen Selbstreinigungsprozess der hessischen Polizei nachhaltig aufgearbeitet werden.“
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