Hessen vereinfacht Regelung zur Nachbarschaftshilfe

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In der Pandemie, als viele ambulante Pflegedienste wegen hoher Krankenstände wegbrachen, hat sich die Nachbarschaftshilfe bewährt.



„In zahlreichen Fällen war es allein dank dieses persönlichen Engagements möglich, dass kranke und pflegebedürftige Menschen mit allem Lebensnotwendigem versorgt werden konnten“, sagt der Vorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. „Wenn sich Bürgerinnen und Bürger um das Wohl anderer kümmern, ist das positiv zu werten und sollte gefördert statt durch komplizierte Vorschriften und hohe Anforderungen gebremst werden. Deshalb haben wir seit zwei Jahren gefordert, die Nachbarschaftshilfe dauerhaft als wichtige Säule in der häuslichen Pflege zu etablieren und klare und verständliche Regelungen für die Praxis vorzugeben.“ Diese Forderung wurde jetzt durch die hessische Landesregierung erfüllt. Zwar müssen sich ab 1. Oktober – anders als bisher – alle Helferinnen und Helfer von einer Landesbehörde anerkennen lassen, um ihre Dienstleistung über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abrechnen zu können. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber lediglich die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf. Ursprünglich hatte die Landesregierung den Besuch eines Pflegekurses als verpflichtend festschreiben wollen.

Nachbarschaftshelfer und -helferinnen bedeuten für viele pflegende Angehörige eine große Unterstützung im Alltag. So erledigen sie Einkäufe, holen Medikamente aus der Apotheke oder ein Rezept vom Arzt, helfen beim Wäsche waschen und beim Reinigen der Wohnung – alles Verrichtungen, für die neben der Beanspruchung durch die Pflege oft zu wenig Zeit und Kraft übrigbleibt. Für diese Tätigkeiten können sie über die Pflegeversicherung mit bis zu 125 Euro im Monat entlohnt werden. Laut hessischer Pflegeunterstützungsverordnung dürfen sie mit den betreuten Personen nicht verwandt sein oder im selben Haushalt leben und sollten nicht für mehr als drei Familien gleichzeitig aktiv werden.

„Aus unserer Beratung und einer von unserem Landesverband durchgeführten Umfrage mit 3.000 Betroffenen wissen wir, dass bei pflegenden Angehörigen ein immenser Bedarf an Unterstützung und Entlastung besteht. Das vorhandene Angebot an professionellen ambulanten Pflegediensten reicht da bei weitem nicht aus“, erklärt Paul Weimann: „Umso mehr begrüßen wir die unbürokratische und pragmatische Lösung, die die hessische Landesregierung für dieses Problem gefunden hat, und freuen uns, dass Thüringen plant, demnächst eine ähnliche Regelung zur Nachbarschaftshilfe zu treffen.“

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de