Polizei weist auf richtiges Verhalten nach Wildunfällen hin

Hessen
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Nach einem Wildunfall am frühen Montag auf der Landesstraße 3001 in Dietzenbach weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass der beteiligte Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, diesen sofort zu melden.



Im aktuellen Fall wurde gegen einen Ford-Fahrer eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Hessische Jagdgesetz gefertigt. Der 25-Jährige soll gegen 2.50 Uhr in Richtung Dietzenbach gefahren sein, als ein Reh die Fahrbahn querte.

Nach dem Zusammenstoß soll der Dreieicher den Unfall nicht sofort, sondern 13 Stunden später, angezeigt haben. Gut fünf Stunden nach dem Unfall meldete ein Verkehrsteilnehmer das schwerverletzte Tier der Polizei. Die Beamten erlösten schließlich das Reh unter Einsatz der Dienstwaffe von seinen Leiden. Im Jahr 2021 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen 1.368 Wildunfälle.

 


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