So wurden der Mehrzweckraum und neue Bereiche der Pausenhalle mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Darüber hinaus wurde eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Das Land Hessen fördert die Maßnahmen mit rund 222.000 Euro. Grundlage der Förderung bildet die sogenannte NORAH-Grundschulrichtlinie, die bauliche Schallschutzmaßnahmen in Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot in einem bestimmten Einzugsbereich des Frankfurter Flughafens ermöglicht.

„Effektiver Lärmschutz fördert nicht nur die Konzentration der Schülerinnen und Schüler, sondern sorgt auch für ein angenehmes Lernklima“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bei der Einweihung des Erweiterungsbaus der Schloss-Schule am heutigen Dienstag. „Darum haben wir entschieden, mit unserer Förderung über die bundesgesetzlichen Regelungen hinauszugehen“, so Al-Wazir. Für bereits bestehende Schulgebäude in der Tag-Schutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main gab es bislang keine Rechtsansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Die Landesförderung der NORAH-Richtlinie schließt diese Lücke.

Hessen stellt über die NORAH-Grundschulrichtlinie Fördermittel von bis zu 11,2 Mio. Euro für insgesamt 29 Grundschulen innerhalb der Tag-Schutzzone 2 zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. „Ich ermutige alle Schulträger, die noch keinen Antrag gestellt haben, dies zu tun. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die negativen Folgen des Lärms zu verringern und die Lernbedingungen für Schulkinder insgesamt zu verbessern“, so der Minister.

Für Weiterstadts Bürgermeister Ralf Möller ist die Förderung der schulischen Infrastruktur eine der wichtigsten Maßnahmen, die ergriffen werden können. Denn „Investitionen in Schulen sind Investitionen in unsere Kinder und somit in die Zukunft. Gerade in der aktuellen Zeit sind zukunftsträchtige Ideen genauso rar wie begehrt – der Ausbau der Schloss-Schule ist eine davon". Bürgermeister Ralf Möller freut sich überdies „über die Stärkung des Wohnstandorts Gräfenhausen, als einer von vielen positiven Nebeneffekten der getätigten Investition“.

„Als Schulleiterin einer Ganztagsschule weiß ich es sehr zu schätzen, dass bei den Überlegungen zur Schulerweiterung auf das Kind geschaut wurde: Welche Räume benötigt ein Kind an einer Ganztagsschule, die in ihrem Ganztagskonzept neben Unterricht auch Zeiträume geschaffen hat, in denen die Bedürfnisse nach Spiel mit anderen Kindern, das Bedürfnis nach Bewegung, nach Kreativität und auch nach Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten bedient. Wie müssen die Räume einer Schule beschaffen sein, die Kinder aus einem mit u.a. mit Fluglärm belasteten Ballungsgebiert besuchen. Mit den Investitionen in unsere Räume und in Lärmschutzmaßnahmen wird in die Bedürfnisse, das Lernvermögen und dadurch auch in die Gesundheit unserer Kinder investiert. Eine äußerst sinnvolle Investition“, sagte Schulleiterin Petra Otte.

NORAH-Grundschulrichtlinie
Hintergrund der freiwilligen Förderung des Landes sind die Erkenntnisse der in 2014/2015 veröffentlichten Lärmwirkungsstudie NORAH. Das Kindermodul der Lärmwirkungsstudie NORAH (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) hatte frühere Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung bestätigt, wonach bei Grundschulkindern in Schulen, die erhöhten Fluglärmbelastungen ausgesetzt sind, statistisch signifikante Verzögerungen beim Erwerb der Lesekompetenz auftreten. Die Hessische Landesregierung entschied sich daher, Maßnahmen zur Prävention und Kompensation möglicher negativer Folgen des Fluglärms am Frankfurter Flughafen auf die Leseleistungen von Grundschulkindern zu finanzieren.

Voraussetzung ist, dass die Schulen zum Stichtag 30. November 2014 in der Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs der Frankfurter Flughafens gelegen sind. Dies geht demnach über die bundesgesetzlichen Regelungen der Tag-Schutzzone 1 hinaus. Förderfähig sind Gutachten sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen an Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot, wie z. B. zur Anhebung des Schalldämmmaßes von Klassenräumen oder die Klimatisierung bzw. Lüftung von Unterrichtsräumen. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage „Lastenausgleich Flughafen Frankfurt“. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger sowie sonstige Schulträger für die jeweiligen Schulen in sonstiger Trägerschaft (Ersatzschulen), der in der Anlage zur Richtlinie abschließend aufgeführten Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot. Die Richtlinie des Landes Hessen mit den förderfähigen Schulen sowie entsprechende Antragsunterlagen sind über das Regierungspräsidium Darmstadt, als in der operativen Umsetzung des Förderprogramms zuständigen Verwaltungsbehörde, im Internet abrufbar.

Schloss-Schule-Gräfenhausen
Die Grundschule ist eine drei- bis vierzügige Ganztagsgrundschule. Die Grundschule liegt in Weiterstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Stadtteil Gräfenhausen, einem in sich geschlossenen Ort mit dörflichem Charakter im Ballungsgebiet Rhein-Main. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr und freitags bis 11.20 Uhr. Im Anschluss daran schließt ein Betreuungsangebot an. Der Schulalltag ist dahingehend rhythmisiert, dass sich Arbeits- und Erholungsphasen im Tagesverlauf abwechseln. So können die Kinder im Mittagsband, dass zwischen den Unterrichtsblöcken liegt, Angebote nach ihren momentanen Bedürfnissen wählen – dazu gehören Bewegungsangebote, musische und kreative Angebote sowie Angebote mit Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten.


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