(Pädagogisch) Selbstständige Schulen in Hessen

Hessen
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Neben den 21 Pädagogisch Selbstständigen Schulen (PSES) setzen auch 23 von 96 Selbstständigen Schulen (SES) in Hessen Entwicklungsvorhaben um, die Grundlage des Programms der Pädagogisch Selbstständigen Schule sind, so z. B. die Bildung jahrgangsübergreifender Lerngruppen, Konzepte zum stärkeren Einbezug von Schüler*innen in die Unterrichtsgestaltung und der Verzicht auf Ziffernnoten.



Dies hat die Antwort des hessischen Kultusministers auf eine kleine Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der GRÜNEN im Hessischen Landtag, Daniel May, ergeben.

„Mit der Möglichkeit zur Umwandlung in (Pädagogisch) Selbstständige Schulen schaffen wir Freiheiten für unsere Schulgemeinden, eigene Schwerpunkte in der Schulentwicklung zu setzen und pädagogische Innovationen zu erproben, von denen langfristig alle Schulen profitieren können. Wir GRÜNEN sind überzeugt, dass mehr pädagogische Freiheit zu mehr individueller Förderung und höherer Qualität im Unterricht führt. Deswegen haben wir in dieser Legislaturperiode die Pädagogisch Selbstständigen Schulen neu auf den Weg gebracht“, erklärt Daniel May.

Während der Schwerpunkt der PSES bei der pädagogischen Weiterentwicklung des Unterrichts liege, nehmen SES darüber hinaus am Großen Schulbudget teil und erhielten damit Steuerungsmöglichkeiten im Bereich des Personaleinsatzes. Das bedeute aber nicht, dass sie ihre Selbstständigkeit nicht ebenso zu pädagogischen Innovationen nutzten: „Dass viele SES klassische Entwicklungsvorhaben unseres Programms der Pädagogischen Selbstständigkeit verfolgen, zeigt, dass in unseren Schulgemeinden Interesse daran besteht, neue Wege der Unterrichtsgestaltung zu erproben“, so May.

Gleichzeitig sei man sich bewusst, dass die Schulen in den vergangenen Jahren pandemiebedingt stark gefordert waren. Auch wenn man den Schulen mit zusätzlichen Antragsterminen versucht habe entgegenzukommen, sei es insofern nicht verwunderlich, dass sich die Anmeldezahlen zum Programm PSES bisher auf niedrigem Niveau bewegten. May: „Unser Ziel ist, das Programm nun Schritt für Schritt weiter in die Fläche zu tragen. Hierfür weiten wir zunächst einmal unsere Beratungstätigkeiten aus: Ab dem kommenden Schuljahr wird eine Schulleitung aus dem Bereich der (Pädagogisch) Selbstständigen Schulen interessierte Schulen beraten und auf dem Weg ins Programm begleiten. Ich möchte alle Schulgemeinden ermutigen, dieses Angebot zu nutzen und individuelle Wege für mehr pädagogische Selbstständigkeit auszuloten.“

Hintergrund:

Nach § 127d des Hessischen Schulgesetzes können Schulen in selbstständige Schulen umgewandelt werden. Auf dieser Grundlage können nach Maßgabe des Erlasses „Information zur Umwandlung in eine selbstständige allgemeinbildende Schule (SES)“ vom 2. November 2017 Schulen sowohl zu selbständigen Schulen als auch nach Maßgabe des Erlasses „Information zur Umwandlung in eine selbstständige Schule in Form einer pädagogisch selbstständigen Schule“ vom 19. September 2019 zu pädagogisch selbstständigen Schulen (PSES) umgewandelt werden.


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