Staatsanwälte und Richter: Schlechtere Noten reichen aus

Hessen
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Auf Vorschlag des Justizministers hat der Richterwahlausschuss in seiner Sitzung beschlossen, die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte anzupassen.



Bewerberinnen und Bewerber mussten bisher mindestens 16 Punkte in beiden Staatsexamen für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags erreichen. Zukünftig sind bereits 15 Punkte ausreichend. Im 2. Staatsexamen sind dabei 7,5 Punkte („befriedigend“) nach zuvor 8 Punkten („befriedigend“) erforderlich. Bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch 7 Punkte („befriedigend“) im 2. Staatsexamen genügen. 

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU): „Ich danke dem Richterwahlausschuss für die Anpassung der Einstellungskriterien. Die Maßnahme erleichtert die Personalrekrutierung. Wir können nun in Anbetracht des hohen Personalbedarfs auf ein größeres Bewerberfeld zurückgreifen. Aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl zusätzlicher Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 werden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt. Justiz ist und bleibt Menschenwerk. Sie wird weiter auf qualifizierte Kräfte setzen können. Die Absenkung der Notenanforderungen ist moderat. Auch in Zukunft verlangt die Einstellung in die Justiz überdurchschnittliche Examensergebnisse und zusätzlich besondere fachliche und persönliche Eigenschaften“, führte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck heute in Wiesbaden aus.

Der Richterwahlausschuss ist ein Verfassungsorgan, welches der Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie der Lebenszeiternennung von Richtern zustimmen muss. Er besteht aus Abgeordneten des Hessischen Landtags, Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsbarkeiten und einem Vertreter der Anwaltschaft. In seiner gestrigen Sitzung hat der Richterwahlausschuss 54 Personalvorlagen zugestimmt, darunter 36 Neueinstellungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.

„Zur erfolgreichen Nachwuchsgewinnung setze ich auf ein Maßnahmenbündel. Hierzu gehören auch Verbesserungen in der Besoldung, insbesondere die Streichung der unteren beiden Erfahrungsstufen. Auch örtliche und fachliche Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber werden so weit wie möglich berücksichtigt. Zur Beschleunigung der Einstellungsverfahren wird der Richterwahlausschuss seine Sitzungsfrequenz im nächsten Jahr erhöhen. Auch die weitere Digitalisierung ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber bei jungen Menschen Bei meinen Gerichtsbesuchen spreche ich zurzeit mit Referendarinnen und Referendaren, um bei Ihnen für eine Tätigkeit in der Justiz zu werben und ihre Erwartungen an einen künftigen Arbeitgeber Justiz zu diskutieren“, so der Minister abschließend.


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