Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September mahnt der katholische Sozialverband eine zügige Umsetzung der Kindergrundsicherung an, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. „Für Kinder, die von Armut betroffen sind, ist die Kindergrundsicherung notwendig, um ihnen Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen“, betont Michael Schmitt, Diözesansekretär der KAB Diözesanverband Fulda. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatte die KAB mit anderen Sozialverbänden die Aufnahme der Kindergrundsicherung als dringliches Vorhaben für die Legislaturperiode angemahnt.
Erhöhung um 18 Euro reicht nicht aus
„Die Belastungen von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern durch die aktuelle Inflation, Verteuerung der Lebensmittel sowie die Preisexplosion bei den Heiz- und Energiekosten sind kaum noch zu kompensieren“, äußert sich Schmitt. Die Anhebung des Kindergeldes um 18 Euro aus dem Entlastungspaket III sei ein erstes Signal. „Doch die Familien brauchen jetzt eine ausreichende Erhöhung des Kindergeldes, die mindestens über dem Inflationsausgleich liegt, und die nicht erst ab Januar 2023 greift“, betont er weiter.
Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz
Zum Weltkindertages weist die KAB erneut auf den hohen Wert der UN-Kinderrechte in der Verfassung hin. „Kindgerechte Lebensverhältnisse brauchen jetzt einen grundgesetzlichen Rechtsrahmen, der Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Kindeswohlvorrang einschließt“, fordert der Fuldaer KAB Diözesansekretär.
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