Ausbau der Stromerzeugung mit Photovoltaik auf Rekordkurs

Hessen
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Hessen forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Klares Ziel: Bis zum Jahr 2045 will das Land klimaneutral sein. Der weitere Ausbau der Solarenergie ist dabei für Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne) ein wichtiger Baustein. „Das Jahr 2022 ist auf dem besten Wege, ein Rekordjahr für den Ausbau von Photovoltaik in Hessen zu werden. Im ersten Halbjahr wurden Anlagen mit einer Gesamtleistung von 190 Megawatt installiert. Das ist fast doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2021“, sagte Al-Wazir in der Plenardebatte des hessischen Landtags.



„Es ist gelungen, den Ausbau der Stromerzeugung mit Photovoltaik in Hessen deutlich zu steigern. Wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger mit unserem Solar-Kataster Hessen dabei, das Potenzial ihrer Dachfläche mit wenigen Klicks im Netz zu ermitteln. Aber klar ist auch: Der Krieg in der Ukraine macht es noch dringlicher, dass wir noch schneller von den fossilen Energieträgern loskommen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die dafür notwendigen Maßnahmen auf allen Ebenen umzusetzen“, betonte Hessens Energieminister.  

Durch die vom Bund vorgesehenen Änderungen im Entwurf des Jahressteuergesetzes sowie mit weiteren Maßnahmen wurden Verbesserungen für die Energiewende auf den Weg gebracht. Insbesondere Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen können sich über Bürokratieabbau und Steuerbefreiungen freuen. Insbesondere Privatpersonen werden massiv von Kosten und vor allem Aufwand entlastet.

Neue Maßnahmen auf Bundesebene
⦁ Neue PV-Anlagen bis 25 kW brauchen keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70-Prozent Regelung bis 7 kWp ab 01. Januar 2023 komplett aufgehoben.
⦁ Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bis 30 Kilowatt Leistung werden von der Einkommenssteuer freigestellt.
⦁ Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie zugehöriger Komponenten und Speicher für Wohnungen und öffentliche Gebäude wird ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer eingeführt.
⦁ Die Befreiung von der Umsatzsteuer soll für Leistungen an den Betreiber der Photovoltaikanlage gelten, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert wird, aber auch für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden.

Neue Maßnahmen auf Landesebene
⦁ Im aktuellen Entwurf der Änderung des Hessischen Energiegesetz (HEG) ist eine Photovoltaik-Pflicht vorgesehen, die für alle landeseigenen Gebäude sowie neue Parkplätze gelten soll.
⦁ Im Entwurf des HEG ist ebenfalls das Ziel enthalten, ein Prozent der Landesfläche für die solare Energieerzeugung zu nutzen.


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