Mehr als doppelt so viel Vermögen übertragen wie im Vorjahr

Hessen
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Im Jahr 2021 haben die Vermögensübertragungen an Hessinnen und Hessen rund 10,9 Milliarden Euro betragen und sich damit gegenüber 2020 mehr als verdoppelt (5,2 Milliarden Euro). Der hessische Landeshaushalt nahm dadurch 802 Millionen Euro aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Das bedeutet eine Steigerung der Steuereinnahmen um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund drei Viertel (76,5 Prozent) der Einnahmen gingen auf Erbschaften in Todesfällen zurück.



Insgesamt rund 10,9 Milliarden Euro erhielten die Hessinnen und Hessen im Jahr 2021 aus Erbschaften und Schenkungen. Damit waren die Vermögensübertragungen mehr als doppelt so hoch wie 2020 (plus 110,3 Prozent). Dieser starke Anstieg ergab sich aus großen Schenkungen, die einer Steuerbefreiung nach §13a Erbschaftsteuergesetz unterlagen. Durch diesen Paragraphen sind übertragenes Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften geschützt. Für den hessischen Landeshaushalt ergaben sich im Jahr 2021 aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer Einnahmen in Höhe von 802 Millionen Euro und damit 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund drei Viertel (76,5 Prozent bzw. 613 Millionen Euro) der in Hessen erzeugten Steuereinnahmen gingen dabei auf Erbschaften durch Todesfälle zurück. Ein Viertel der Einnahmen stammten aus Schenkungsfällen zu Lebzeiten (23,5 Prozent bzw. 189 Millionen Euro).

Deutschlandweit beliefen sich die Vermögensübertragungen an Erbende sowie Beschenkte im Jahr 2021 auf rund 90,6 Milliarden Euro, im Jahr 2020 waren es mit 59,5 Milliarden Euro deutlich weniger gewesen. Für das Bundesergebnis bedeutete dies für das Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Hessens Anteil am Bundesergebnis lag demnach mit 10,9 Milliarden Euro an den Vermögensübertragungen bei 12,1 Prozent und mit Steuereinnahmen in Höhe von 802 Millionen Euro bei 7,2 Prozent. Im Jahr 2020 hatte Hessens Anteil am Bundesergebnis bei den Vermögensübertragungen bei 8,7 Prozent und bei den Steuereinnahmen bei 9,2 Prozent gelegen.

Für die Berechnung der Steuereinnahmen des Landeshaushalts ist der steuerpflichtige Erwerb die Bemessungsgrundlage. Steuerbefreiungen und Freibeträge werden dabei berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessinnen und Hessen durch Erbschaften und Schenkungen beliefen sich 2020 und 2021 auf jeweils rund 4,8 Milliarden Euro. Bezieht man die hessischen Steuereinnahmen in Höhe von 802 Millionen Euro durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den steuerpflichtigen Erwerb, dann ergibt sich für das Jahr 2021 ein durchschnittlicher Steuersatz von 16,7 Prozent. Im Jahr 2020 hatte der durchschnittliche Steuersatz bei 16,4 Prozent gelegen.

Hinweise:

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021 umfasst nur Erwerbe, für die in dem jeweiligen Jahr erstmalig eine Festsetzung erfolgte, unabhängig davon, wann der Erbfall oder die Schenkung eingetreten ist. So kann eine steuerpflichtige Person beispielsweise 2021 erstmals veranlagt worden sein, obwohl der Tod der Person, die Vermögen vererbt, bereits mehrere Jahre zurückliegt. In dieser Pressemitteilung werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige betrachtet. Dies bedeutet, dass diese Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen bzw. Deutschland haben.


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