Verkehrswende: Entwurf für Volksbegehren entspricht nicht der Verfassung

Hessen
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Das Volksbegehren für ein Verkehrswendegesetz entspricht nicht der Verfassung. Dies hat die Landesregierung per Kabinettsbeschluss festgestellt.



Die Landesregierung hat den Entwurf geprüft und dazu auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen. Die Juristen kamen zu dem Ergebnis,

- dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgeht und durch Eingriffe in die Straßenverkehrs-Ordnung und die Eisenbahninfrastruktur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes berührt

- sowie dass er mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert und daher wegen fehlender Bestimmtheit gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. 

Dazu Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne): „Aus diesen Gründen war leider keine andere Entscheidung möglich. Ich freue mich aber weiter über das Engagement der Initiatoren und Initiatorinnen sowie der vielen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die gezeigt haben, dass viele Menschen in Hessen die Verkehrswende wollen.“

„Wir arbeiten bereits seit Jahren am Umstieg auf eine nachhaltige und gleichzeitig leistungsfähige Mobilität", sagte der Minister. "Wir freuen uns über das Engagement der Initiative und die vielen Unterschriften und sehen darin eine Ermutigung für uns – auch wenn der Entwurf der Initiative für ein Verkehrswendegesetz nicht als verfassungskonform eingestuft werden konnte und damit auch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein kann. Jenseits aller juristischen Diskussionen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen bereits letzte Woche die inhaltliche Diskussion mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens begonnen. Diese Gespräche werden fortgesetzt, um die Möglichkeit auszuloten, sich auf einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu einigen.“


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