8,5 Millionen Euro EU-Fördergeld für Hochschulen

Hessen
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Begabte junge Menschen mit schwierigen Startbedingungen will das Land Hessen frühzeitig in der beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung unterstützen.



Deshalb hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst das Förderprogramm „Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten“ gestartet. Es unterstützt modellhafte und innovative Projekte hessischer Hochschulen, um Studierenden unterschiedlichster nationaler, kultureller und sozialer Herkunft passgenau auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Für das Projekt erhält das Land Hessen 8,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und setzt damit die seit mehr als 20 Jahre bestehenden Programme für internationale Studierende an hessischen Hochschulen fort.

„Mit dem neuen Förderprogramm helfen wir den Hochschulen, internationaler zu werden, und leisten damit einen zugleich einen Beitrag für gerechtere Bildungschancen“, so Angela Dorn (Grüne), Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst. „Talente aus aller Welt für ein Studium in Hessen zu begeistern, ist wichtig, gerade in einer alternden Gesellschaft und angesichts des Fachkräftemangels. Studierende mit Migrationshintergrund sind oft die ersten in ihrer Familie, die ein Studium angehen; oft haben sie es schwer, rechtzeitig Netzwerke zu knüpfen und sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren. Damit sie erfolgreich den Übergang in den Beruf meistern und bei uns in Hessen bleiben, wollen wir ihnen helfen, die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Denn wir brauchen alle klugen und kreativen Köpfe, um die Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Deshalb unterstützen wir die Hochschulen bei entsprechenden Angeboten und freuen uns, dass wir ihnen 8,5 Millionen Euro EU-Mittel für die nächsten sieben Jahre sichern konnten.“

Hessische Hochschulen können innerhalb des Förderzeitraums 2022 bis 2027 jederzeit Anträge stellen, so lange Mittel zur Verfügung stehen. Der Regelförderzeitraum beträgt bis zu vier Jahre. Dabei werden 40 Prozent der Projektkosten als Zuschuss von der Europäischen Union gewährt, 60 Prozent müssen die Hochschulen aus Eigenmitteln oder, sofern kompatibel, Förderungen durch das Land oder von Dritten erbringen. Für Projekte, die im Frühjahr 2023 starten wollen, endet die Antragsfrist am 31. Oktober 2022.


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