Damit können 1.000 Menschen aus Afghanistan Zuflucht in Hessen finden. „Wir stehen zu unserer Verantwortung für Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen müssen. Mit dem ‚Aktionsplan Ukraine‘ haben wir bereits bundesweit beispielhaft auf die Folgen des russischen Kriegs reagiert. Wir verlieren aber auch die schreckliche Lage von vielen Menschen in Afghanistan nicht aus den Augen. Deshalb legen wir ein eigenes Landesaufnahmeprogramm auf. Damit macht Hessen mehr als viele andere Bundesländer und nochmal mehr als wir im Rahmen der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen ohnehin schon tun“, so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner.

Das Programm richtet sich an Flüchtlinge aus Afghanistan, die verwandtschaftliche Beziehungen zu in Hessen lebenden Personen haben. „Nach dem überstürzten Abzug des Militärs aus Afghanistan wurde uns von Flüchtlingsinitiativen immer wieder gesagt: Holt doch zumindest diese Personengruppe raus. Hier wird Hessen jetzt einen wichtigen Beitrag leisten“.

Voraussetzung für die Umsetzung des Landesaufnahmeprogramms ist das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums. Ein entsprechendes Signal gibt es seit Anfang August aus Berlin im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung. „Daher gehen wir davon aus, dass die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, sehr schnell grünes Licht für unser hessisches Programm gibt. Denn vorher können wir nicht loslegen und auch noch keine Anträge gestellt werden“.

Derzeit leben in Hessen rund 31.000 afghanische Staatsangehörige mit befristetem oder unbefristeten Aufenthaltstitel. Sie können für ihre Angehörigen die Aufnahme in das Landesprogramm beantragen. Die Definition von Angehörigen ist dabei bewusst weit gefasst: Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. Weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder können (unter Wahrung der Einheit der Familie) mit einbezogen werden. Voraussetzung für eine Aufnahme in Hessen ist, dass die Personen nicht straffällig geworden sind und eine Verpflichtungserklärung der Angehörigen vorliegt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Ausgenommen von der Verpflichtungserklärung sind die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung. „Hessen orientiert sich bei dieser Ausgestaltung des Aufnahmeprogramms an anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bremen. Als zusätzliche Komponente übernimmt das Land die Flugkosten, damit Flüchtlinge nicht aus diesem Grund von der Teilnahme an dem Programm ausgeschlossen sind“.

„Nach dem ‚Aktionsplan Ukraine‘ und der Vorgriffregelung auf das Chancenaufenthaltsrecht des Bundes setzt Hessen mit dem Landesaufnahmeprogramm ein weiteres wichtiges und deutliches humanitäres Signal“.


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