„Das Grüne Band ist ein einzigartiger und wertvoller Lebensraum für viele gefährdete Tiere und Pflanzen. Deshalb ist der langfristige Schutz von großer Bedeutung“, erklärte der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band“ im hessischen Landtag. Mit der Ausweisung vollziehe Hessen den Lückenschluss zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. In beiden Bundesländern wurde die Ausweisung zum Nationalen Naturmonument bereits vollzogen. Das künftige Schutzgebiet „Grünes Band“ umfasst mehr Landschaftsräume als nur den schmalen ehemaligen Todesstreifen. Mit seinen ca. 8.260 Hektar kann es deshalb einen wichtigen Beitrag zum Schutz der hessischen biologischen Vielfalt leisten.

Da das „Grüne Band“ nicht nur ein wertvoller Biotopverbund, sondern auch eine historische Erinnerungslandschaft ist, spielen alte Wälder eine große Rolle für Naturschutz und Naturerleben. „In der geschichtsträchtigen osthessischen Region sollten Wälder ein möglichst hohes Alter erreichen können, um die historische Dimension zu veranschaulichen“, so Eppler. Deshalb schlägt der NABU Hessen vor, vier Waldflächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, im Rahmen der Ausweisung zum Nationalen Naturmonument als Naturwälder weiterzuentwickeln. Dazu eignen sich vor allem die Waldbereiche östlich von Blankenbach und Wölfterode, nördlich von Philippsthal sowie südwestlich von Philippstahl und südlich von Röhrigshof. Östlich von Findlos sollte zudem ein Naturwald-Band entstehen können. „Wir würden uns freuen, wenn das Land den Mut aufbringt, das hessische „Grüne Band“ um weitere Naturwälder zu bereichern. Das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Natur“, so der Biologe Eppler.

Hintergrund

Im November 1989 forderte der Landesnaturschutzbeirat die hessische Landesregierung auf, sich umgehend für die Sicherung der wertvollen Lebensräume beiderseits der ehemaligen Grenze einzusetzen. Irmgard Reichhard gründete dazu eine hessisch-thüringische Kommission. Ihr Ziel war es, die Biotope im ehemaligen Grenzbereich in einer Tiefe von 5 Kilometern möglichst umfassend zu kartieren. Im März 1990 wurden dann 45 Vorschläge für hessische Naturschutzgebiets-Ausweisungen zur Sicherung der Lebensräume vorgestellt. Im Juni 1991 sollten nach der erfolgten Grenzlandkartierung insgesamt  91 national und landesweit bedeutsame Biotopkomplexe einstweilig sichergestellt werden. Die Entwicklung ging dann aber in andere Richtung: In Hessen wurden lediglich 18 Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die 91 Gebiete der Grenzlandkartierung blieben fast vollständig ungeschützt. Zehn Jahre später zog der NABU Hessen eine Bilanz und forderte erneut die Ausweisung von 70 Naturschutzgebieten und vier großen europäischen Natura2000-Schutzgebieten. Die vier europäischen Schutzgebiete wurden später eingerichtet. Von den Vorschlägen für die 70 Naturschutzgebiete kam  dagegen nur wenig in die Umsetzung. Das Nationale Naturmonument kann diese Lücke nun schließen.


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