Gesetzentwurf zum Grünen Band ist grüner Angriff auf das Eigentum

Hessen
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Wiebke Knell, umweltpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die Landesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zum sogenannten Grünen Band zurückzuziehen.



„Das offizielle Bestreben, am ehemaligen Grenzstreifen die Erinnerung an die deutsche Teilung zu bewahren, ist grundsätzlich begrüßenswert. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf ist aber inhaltlich und handwerklich schlecht gemacht und legt die Vermutung nahe, dass es der Landesregierung eher darum geht, weitere Flächen in der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu beschränken und Naturschutzgebiete auszuweiten. Dieser Gesetzentwurf ist ein grüner Angriff auf privates Eigentum und inhaltlich nicht mehr zu retten“, erklärt Knell. Sie sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt durch die Aussagen von Fachleuten in der heutigen Anhörung im Fachausschuss des Landtages.

Knell kritisiert, dass der Plan der Landesregierung Land- und Forstwirtschaft vor große Probleme stellen würde: „Durch geplante Einschränkungen werden Flächen an Wert verlieren, und die vorgesehenen Flächenankäufe durch das Land lassen Verwerfungen am lokalen Markt für landwirtschaftlichen Boden erwarten. Dazu kommt, dass das Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln schlechtere Ernten und Einnahmeverluste für die Landwirte bedeuten und diese noch dazu in Bezug auf Bebauungen im Außenbereich eingeschränkt werden sollen. Das ist nach unserer Überzeugung ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum. Die betroffenen Eigentümer empfinden das als schleichende Enteignung. Sie sind auch überhaupt nicht informiert worden.“ Fraglich ist für Knell auch die vorgesehene weitgehende Beschränkung der Jagdausübung, zum Beispiel durch das Verbot von Jagdhunden. „Wo nicht gejagt wird, kann auch keine naturnahe Waldbewirtschaftung stattfinden, wie sie die Landesregierung eigentlich haben möchte.“

Knell fordert: „Es braucht einen neuen Gesetzentwurf, der die Verhältnismäßigkeit wahrt und privates Eigentum respektiert. Bei der Ausarbeitung muss einiges besser laufen als beim jetzt vorliegenden Entwurf. Konkret heißt das, dass das Gesetz auf Freiwilligkeit der Naturschutzmaßnahmen statt auf Verbote setzen muss und die Schutzwürdigkeit der betroffenen Flächen belegt werden muss.“


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