Hessen führt Förderung von Gemeindepfleger*innen fort

Hessen
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Das seit 2018 bestehende Förderprogramm von Gemeindepfleger*innen wird fortgesetzt.



Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine neue Richtlinie für die Jahre 2023 bis 2026 entwickelt, die im Dezember veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. „Gemeindepfleger*innen sind vielerorts eine wichtige Unterstützung für Senior*innen und schließen die Lücke zwischen medizinischer bzw. pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Die Zahl der geförderten Projekte steigt stetig, was den Erfolg des Programms eindrucksvoll belegt.“

Die Landesförderung nach der neuen Richtlinie umfasst 80 Prozent der Personalkosten für die Gemeindepfleger*innen und ist über die Landkreise und kreisfreien Städte, denen hierbei eine koordinierende und steuernde Funktion zukommen soll, zu beantragen. Anträge können jeweils bis zum 28. Februar, 30. Juni und 31. Oktober eines Jahres gestellt werden. Der Stichtag bezieht sich auf den Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde.

Für 2022 bereits geförderte Gemeindepfleger*innen besteht die Möglichkeit, von einer Übergangsregelung für das Jahr 2023 Gebrauch zu machen. Der Übergangsregelung liegen dabei die Kriterien der bisherigen Förderausschreibung zugrunde.

Hintergrund
Gestartet unter dem Begriff Gemeindeschwester 2.0, kümmern sich Gemeindepfleger*innen um die Verbesserung der häuslichen Versorgung von Unterstützungsbedürftigen. Dazu führen sie geeignete Bedarfserhebungen durch und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Im Zentrum stehen Themenfelder wie individuelle häusliche Versorgung, psychosoziale Begleitung, Koordination notwendiger Maßnahmen, Führen von Entlastungsgesprächen sowie die Unterstützung im Alltag. Damit diese Hilfen vor Ort gut ineinandergreifen und mögliche Lücken im Unterstützungssystem erkannt werden können, stellt auch die Netzwerkarbeit eine wichtige Aufgabe der Gemeindepfleger*innen dar.


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