Das Gericht sah die Vorwürfe des unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des unerlaubten Besitzes von Waffen und Kriegswaffen als erwiesen an. Dem Urteil war ein Ermittlungsverfahren der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes vorangegangen.

Die Fahnderinnen und Fahnder von Zoll und Polizei hatten aufgedeckt, dass der Mann zwischen März 2020 und Juni 2021 insgesamt 22 Kilogramm Amphetamin, rund 16 Kilogramm Marihuana sowie rund 1,5 Kilogramm Kokain im Umkreis von Rodgau illegal veräußert hat. Auch gelang es den Ermittlerinnen und Ermittlern dem Mann den unerlaubten Besitz einer Pistole und eines Sturmgewehrs nachzuweisen. Letzteres unterliegt dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Auswertungen sogenannter Kryptochats hatte zur Identifizierung des nun Verurteilten geführt. Bereits im März 2022 konnte er durch Einsatzkräfte der Zollfahndung Frankfurt und der hessischen Polizei festgenommen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Hessen wurde im Jahr 2012 als Zusammenschluss von Ermittlern des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main gegründet. Ziel der GER Hessen ist die Bekämpfung der hessenweiten und grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität. Als Expertendienststelle führt die GER Hessen besonders umfangreiche Ermittlungsverfahren im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität mit dem Schwerpunkt Rauschgiftdelikte.

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