Planung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Hessen
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Mit einer neuen Broschüre ergänzt und erläutert das Landesamt für Denkmalpflege eine Richtlinie der Landesregierung, um Anträge für Solaranlagen genehmigungsfähig zu gestalten und somit zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende beizutragen.



Die Broschüre „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ richtet sich unter anderem an alle Hausbesitzer, die etwas für den Klimaschutz und eine krisensichere Energieversorgung tun wollen, sowie an alle Planenden im Bereich der Denkmalpflege, Altbausanierung und Stadtentwicklung. Sie enthält Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen für Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern, erläutert den Genehmigungsprozess und beschreibt, worauf man etwa bei der Wahl der Module und bei der Anbringung achten muss.

„Wir erleben in diesem Winter sehr deutlich, dass wir in der Energieversorgung umsteuern müssen: In Folge des Überfalls der Russischen Föderation auf die Ukraine sind Gas, aber auch andere Brennstoffe und Strom so teuer geworden, dass viele Menschen in kalten Wohnungen frieren. Und auch, um die Erderhitzung mit ihren katastrophalen Folgen aufzuhalten, müssen wir loskommen von klimaschädlichen Arten des Heizens und der Stromversorgung“, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Grüne). „Denkmalgeschützte Gebäude leisten dazu bereits jetzt einen wichtigen Beitrag, denn gerade ältere Kulturdenkmäler sind oft aus nachhaltigen und klimaneutralen Materialien aus der Region gebaut, ihre Weiternutzung erhält gebundene Energie. Damit sie auch Sonnenenergie nutzen können, habe ich vor kurzem mit einer neuen Richtlinie für die Denkmalbehörden in Hessen klargestellt, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine Nichtgenehmigung in Frage. Die Behörden müssen aber alle Möglichkeiten nutzen, um eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Um ihnen und den Antragstellenden dabei zu helfen, hat das Landesamt für Denkmalpflege nun diese hilfreiche Broschüre veröffentlicht. Ich danke den Expertinnen und Experten herzlich für diese wichtige Arbeit.“

Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Behörden der Kommunen dabei, Eigentümerinnen und Eigentümer für möglichst denkmalgerechte Lösungen zu beraten. Auch mit der Landesenergieagentur arbeitet das Landesamt zusammen, um im Rahmen des Hessischen Klimaschutzplans eine Beratungsoffensive für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude zu erarbeiten. Bund und Länder streben einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung an, der weitere Hemmnisse für die Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Rohstoffen abbaut. Hessen geht hier im Bereich des Denkmalschutzes bereits einen großen Schritt voran.

Die Broschüre ist hier zu finden: hessenlink.de/handreichungsolaranlage

Die Richtlinie ist hier veröffentlicht: hessenlink.de/richtliniesolaranlage


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