Gegen 10.45 Uhr kontrollierten die Verkehrspolizisten den Sattelzug, der mit einem LKW-Kipper sowie einer Sattelzugmaschine beladen war, auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Weiskirchen der Bundesautobahn 3. Bei der technischen Durchsicht stellten sie fest, dass bei dem Sattelauflieger an der vorderen Achse augenscheinlich der Druckluftschlauch der Bremse vom Radbremszylinder getrennt war. Eine Funktion der Bremse an diesem Rad war somit nicht mehr gegeben.

Eine Vermessung der Fahrzeughöhe inklusive Ladung ergab weiterhin, dass die Gesamthöhe vom Sattelzug um 20 cm überschritten wurde. Eine Genehmigung für die Überhöhe konnte der Fahrer nicht vorweisen. Die Beamten untersagten dem 24-Jährigen bis zur Reparatur der Bremsanlage sowie der Herstellung der zulässigen Gesamthöhe von 4 Metern die Weiterfahrt. Der Fahrer sowie seine Firma müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.

 


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