Lebensmittel aus der Tonne: "Containern" in Hessen bald ohne Folgen?

Hessen
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In dieser Woche haben sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) an die Bundesländer gewandt und für eine Änderung der RiStBV (Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren) für Fälle des sogenannten "Containerns" geworben. Konkret geht der Vorschlag dahin, dass Strafverfahren wegen des Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen.



Die RiStBV stellen ergänzende Verwaltungsvorschriften für Straf- und Bußgeldverfahren dar. Bei dem Ausschuss handelt es sich um das gemeinsame Gremium des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizverwaltungen, dem die inhaltliche Betreuung der RiStBV obliegt.

Hierzu erklärte der Hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) in Wiesbaden: „Fälle des Containerns werden schon heute von der hessischen Justiz differenziert behandelt. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu einer Strafverfolgung. Im Regelfall werden die Verfahren eingestellt, beispielsweise mithilfe der Opportunitätsvorschriften der Strafprozessordnung. Ich stehe einer Diskussion über Neuregelungen, die allgemeine Maßstäbe für Fälle des Containerns aufstellen, offen gegenüber. Hessen hat den Vorsitz im RiStBV-Ausschuss inne. Wir werden die Bitte der Bundesminister daher gerne aufgreifen und dort eine Befassung initiieren. Obschon derzeit eigentlich keine Sitzung des Gremiums vorgesehen ist, wird sich Hessen als Vorsitzland für einen zeitnahen Termin, voraussichtlich im Frühjahr 2023, einsetzen. In dieser Sitzung soll die Behandlung des Containerns Thema sein. Eventuelle Neuregelungen müssen der in der Regel fehlenden Strafwürdigkeit des Diebstahls beim Containern, aber auch der Systematik des Strafrechts und des Strafverfahrens Rechnung tragen. Diese Gesichtspunkte wird Hessen in die Diskussion im RiStBV-Ausschuss einbringen.“

Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) führte dazu aus: „Mit dem sogenannten „Containern“ retten Menschen Lebensmittel aus der Tonne von Supermärkten, die oftmals noch genießbar sind. Wir sehen darin einen Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und dieser Beitrag sollte nur in den wirklich strafwürdigen Fällen strafrechtlich verfolgt werden. Wir nehmen den Vorstoß des Bundes gerne auf und freuen uns, dass die Kolleginnen und Kollegen das Hessischen Justizministeriums im Rahmen des RiStBV-Ausschussvorsitzes die Möglichkeit nutzen und den Aspekt der Strafwürdigkeit klären. Gleichwohl ist dies nur ein Baustein im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung. Wir müssen auch weiter daran arbeiten, die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen. Ein respektvoller und nachhaltiger Umgang mit Nahrung und Lebensmitteln ist notwendig. Das umfasst die Arbeits- und Anbaubedingungen in der Landwirtschaft, die Preisgestaltung unserer Lebensmittel, sowie bewusste und angemessene Entscheidungen beim Einkauf und auch beim Kochen in der eigenen Küche.“


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