Darauf verweist der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer Presseerklärung. Nach Angaben des Verbands belief sich zum Stichtag am 1. Januar 2023 der Eigenanteil bundesweit auf monatlich 2.411 Euro, das sind 278 Euro mehr als vor einem Jahr. Auch in Hessen und Thüringen müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich mehr bezahlen als noch in 2022. In beiden Bundesländern erhöhte sich der Eigenanteil jeweils um 257 Euro auf 2.335 Euro (Hessen) beziehungsweise 2.029 Euro (Thüringen). „Mehr als 2.000 Euro Kosten im Monat – und bei dieser Summe sind Zuschüsse und Leistungen der Pflegeversicherung bereits abgezogen. Das ist für viele Betroffene nicht mehr finanzierbar“, kritisiert der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann.

Aktuell leben knapp fünf Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland; etwa 800.000 werden in Einrichtungen versorgt. Wie das Bundesamt für Statistik mitteilt, war im Jahr 2021 nahezu jede und jeder Zweite von ihnen auf Sozialhilfe angewiesen, um den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können. „Alle diese Menschen haben viele Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Aber das bewahrt sie nicht davor, zum Amt gehen und Unterstützung beantragen zu müssen“, sagt Paul Weimann.

Der VdK schlägt deshalb die Einführung einer Pflegevollversicherung vor, die durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss und eine moderate Anhebung des Beitragssatzes finanziert wird. Nur so könnten sämtliche pflegebedingten Kosten abgedeckt werden. „Mit einer Vollkaskoversicherung in der Pflege verhindern wir, dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“, erklärt der VdK-Landesvorsitzende.


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