„Ich halte es für einen beispiellosen Vorgang, dass Nancy Faeser die Weitergabe von Unterlagen verhindert hat. Es ist die Pflicht der Landesregierung dem Parlament alle Unterlagen, die zur Aufarbeitung des Sachverhaltes dienen könnten, auch zur Verfügung zu stellen. Bei wichtigen, geheimen Informationen hätte jederzeit die Möglichkeit einer nicht-öffentlichen Sitzung bestanden.
Nach dem schrecklichen Mord an unserem Freund Dr. Walter Lübcke wurde der heutige Untersuchungsausschuss eingesetzt und das Innenministerium gebeten, alle vorliegenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der damalige Staatssektretär Dr. Stefan Heck hatte in diesem Zusammenhang auch die Abgeordnete Nancy Faeser, in ihrer Funktion als Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, gebeten, die Protokolle eben dieser Kommission für die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur Verfügung zu stellen. Dies wurde schriftlich von Nancy Faeser abgelehnt. Stefan Heck machte deutlich, dass er dies für einen einmaligen Vorgang in der Geschichte von Untersuchungsausschüssen hält.“
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