Hessen braucht mehr Natur- und Klimaschutz

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Anlässlich der 1. Lesung des neuen hessischen Naturschutzgesetzes im Landtag appelliert der NABU Hessen an die Parteien, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.



„Bei der Gesetzgebung zeigt sich, ob Natur- und Klimaschutz nur ein politisches Lippenbekenntnis sind oder als wichtige gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes sei schon allein deshalb nötig, weil es mehrere laufende Vertragsverletzungs-Verfahren der Europäischen Union gibt, die erhebliche Defizite im Naturschutzrecht beim Europäischen Gerichtshof zur Anzeige gebracht haben. Ein effektiver Natur- und Klimaschutz gehöre zu den wichtigsten Überlebensfragen heutiger und zukünftiger Generationen. „Ohne eine deutliche Trendumkehr werden immer mehr Arten aus unserer Landschaft verschwinden, weil wir ihre Lebensräume zerstören“, so Eppler.

Der NABU Hessen begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung, da er einige Fortschritte aufweist. „Im neuen Gesetz wird der Artenschutz deutlich gestärkt. So gibt es bessere Regelungen zum Schutz von Insekten, zur Verringerung von Lichtverschmutzung, zur Sicherung von Großvogelarten und zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden“, erläutert Eppler. Auch beim Schutz wandernder Tierarten, beim Wildtier-Management für konfliktträchtige Arten sowie bei der Einrichtung eines Biotopverbundes und der Etablierung von Fördergebieten für den Artenschutz gebe es positive Entwicklungen. Darüber hinaus werde der Schutz besonderer Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen durch das Gesetz gestärkt. So könnten die Verbesserung des Managements von Europäischen Schutzgebieten, der Schutz von Mooren und von naturnahen Flussauen sowie die Sicherung von Naturwäldern Lebensräume für eine große Zahl bedrohter Arten schaffen. Die öffentliche Hand übernehme mehr Verantwortung durch die Bereitstellung öffentlicher Flächen für den Natur- und Artenschutz.

Mit der Förderung außerschulischer Natur- und Umweltbildung sowie dem Recht auf Naturerlebnis stärke das neue Gesetz das Umweltbewusstsein der Bevölkerung. „Es ist gut, dass der Gesetzentwurf auch dem wachsenden Bedürfnis der Menschen Rechnung trägt, Natur in Ruhe genießen zu können“, so der Biologe Eppler. Zudem würden die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände gestärkt und die Transparenz bei Planungen der Behörden erhöht.

Der NABU Hessen mahnt aber auch einige notwendige Verbesserungen an: Das neue Naturschutzgesetz dürfe sich nicht nur auf den Schutz bestehender Lebensräume konzentrieren, sondern müsse auch die Wiederherstellung bedrohter Biotope und Artvorkommen stärker in den Fokus nehmen. Einige Ziele müssten zudem durch messbare Größen noch konkretisiert werden. So sei es äußerst wichtig, die bisher nicht erreichten Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie, Wildnisgebiete auf 2 Prozent der Landesfläche und Naturwälder auf 5 Prozent der Waldfläche einzurichten, in das Gesetz mit aufzunehmen. Der NABU sieht auch den Vorrang des Vertragsnaturschutzes kritisch, bei dem freiwilliger Naturschutz von Landnutzern mit Fördergeldern belohnt wird. „Eine dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt ist nur mit klaren gesetzlichen Regelungen zu erzielen“, so Eppler.


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