Das Sozialgericht Kassel arbeitet seit dem 19. April 2021 mit der elektronischen Akte. Auch dort ist die elektronische Akte seit längerem bei allen Kammern im Einsatz. 

„Das Landgericht Limburg und das Sozialgericht Kassel sind die Pioniergerichte in der hessischen Justiz. Sie haben unter Beweis gestellt, dass die elektronische Akte gut funktioniert und viele Vorteile bringt. Bislang mussten bei beiden Gerichten neben der elektronischen Akte auch noch parallele Papierakten angelegt werden. Diese doppelte Aktenführung gehört ab heute bei Neueingängen der Vergangenheit an. Der 1. Februar ist damit ein Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der hessischen Justiz. Papierakten werden nach und nach aus dem Justizalltag verschwinden. Die ausschließliche elektronische Aktenführung liegt vor allem im Interesse der Bediensteten, insbesondere in den Serviceeinheiten, die keine Doppelarbeit mehr leisten müssen. Den Pioniergerichten danke ich ganz herzlich für ihren Einsatz, ihren Mut und ihre Flexibilität. Die ganze hessische Justiz profitiert von den in Kassel und Limburg gemachten Erfahrungen. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass sich viele Bedienstete dieser Gerichte nun sehr engagiert in die Schulungen für andere Gerichte im Digitalisierungsprozess einbringen“, führte Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus.

Rechtlich wird die ausschließliche elektronische Aktenführung auf der Grundlage von § 7 der Justiz-Informationstechnik-VO durch eine im Justizministerialblatt veröffentlichte Verwaltungsvorschrift umgesetzt. 

Die elektronische Akte ist auch bei zahlreichen weiteren hessischen Gerichten im Einsatz, so unter anderem beim Landessozialgericht in Darmstadt, beim Verwaltungsgericht Kassel, beim Landgericht Kassel und bei dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe. Daneben pilotiert die Staatsanwaltschaft Darmstadt die elektronische Akte in zwei Abteilungen. 

„Im weiteren Digitalisierungsprozess streben wir an, die Zeit doppelter Aktenführung so kurz wie möglich zu halten. Bei den weiteren Gerichten ist daher geplant, jeweils zum Ersten des auf ihre Einführung folgenden Monats auf die führende elektronische Akte umzustellen. Das Landgericht Hanau wurde am 30. Januar 2023 mit der elektronischen Akte ausgestattet. Ab dem 1. März 2023 soll die elektronische Akte bei Neueingängen dort ausschließlich eingesetzt werden. Daneben ist vorgesehen, diese auch allen weiteren Landgerichten und den Sozialgerichten erster Instanz sukzessive bis zum Sommer zur Verfügung zu stellen. Die Digitalisierung der hessischen Justiz ist auf einem guten Weg. Es bleibt aber dabei, dass wir noch weitere große Veränderungsschritte vor uns haben“, sagte der Justizminister abschließend.


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