„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum studentischen Hilfskräften der Beschäftigtenstatus abgesprochen werden soll, wenn sie an ihrer Hochschule tätig sind. Damit wird ihnen jegliche betriebliche Mitbestimmung verwehrt“, erklärt Hahn nach der heutigen Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags. „Diese Regelung ist nicht verfassungskonform. Studentische Hilfskräfte haben kein geringeres Schutzbedürfnis als andere Beschäftigte.“
Hahn richtet seinen Blick darüber hinaus auf die digitale Transformation: Er fordert zum einen, im Personalvertretungsrecht auch ein verpflichtendes Angebot hybrider Personalratssitzungen festzuhalten. „Es hat sich gezeigt, dass Videokonferenzen ein probates Mittel und im Sinne einer zeitgemäßen und modernen Arbeitsweise auch geboten sind.“ Zum anderen kommt laut Hahn im Gesetzentwurf der Landesregierung die Umstellung auf moderne Arbeitsmöglichkeiten zu kurz, weil dort nur von „üblicherweise genutzter Informations- und Kommunikationstechnik“ die Rede ist, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden solle. „,Üblicherweise‘ ist zu unkonkret. Daraus wird keine digitale Transformation ersichtlich“, kritisiert Hahn.