Zwei weitere Rissverdachtsfälle durch Wölfe in Hessen bestätigt

Hessen
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Im Odenwaldkreis in Oberzent ist im Januar 2023 erstmalig in Hessen der Wolfsrüde GW2770m nachgewiesen worden. Der Nachweis gelang mit Hilfe der genetischen Analyse einer Haarprobe, welche durch eine regionale Wolfsberaterin gesichert wurde. Der Rüde stammt ursprünglich aus dem Territorium Annaburger Heide in Sachsen-Anhalt, wo er 2021 geboren wurde. Ob der Wolf im Odenwald sesshaft wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen.



Laut bundesweiten Monitoringstandards gilt ein Wolf in einem Gebiet dann als sesshaft, wenn er über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten mindestens zwei Mal nachgewiesen wird.

Zusätzlich haben sich zwei Rissverdachtsfälle, die aus den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Kassel gemeldet worden waren, bestätigt. Am 7. Februar 2023 wurden nachweislich drei Schafe in Schauenburg durch einen Wolf getötet. Ein weiterer Übergriff auf ein Schaf hat am 10. Februar 2023 in Bad Arolsen stattgefunden. Beide Fälle wurden durch amtliche Wolfsberaterinnen und Wolfsberater dokumentiert und es wurden Abstriche an den toten Tieren genommen. Die Genetikproben wurden anschließend im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert. Die Ergebnisse der Analysen bestätigen nun Wolf als Verursacher der Nutztierschäden.

Die Genotypisierung der DNA-Proben steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das oder die entsprechenden Individuen ziehen. Mit den beiden neuen Fällen wurden im laufenden Kalenderjahr 2023 vier Wolfsübergriffe auf Nutztiere in Hessen nachgewiesen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das WZH am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt. 


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