Tempo bei Infrastrukturvorhaben deutlich erhöhen

Hessen
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Der Deutsche Bundestag hat in seiner 86. Sitzung am 10. Februar 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich angenommen.



In der 1031. Sitzung des Bundesrates sprach am Freitag der Hessische Minister der Justiz Roman Poseck (CDU) zu dem Gesetz (Drucksache 57/23).

Poseck führte in seiner Rede aus: „Damit Deutschland auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt, muss das Tempo bei Infrastrukturvorhaben deutlich erhöht werden. Wir müssen neue Stromtrassen und Windräder bauen und unsere Brücken und Straßen ertüchtigen. Hier sind wir noch zu langsam. Diese Projekte müssen schneller umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz zur Planungsbeschleunigung vorgelegt. Allerdings greift es zu kurz und zu spät. Das Gesetz betrifft nicht den Zeitraum, in dem Großprojekte geplant werden. Es beschleunigt nicht die Erarbeitung von Planfeststellungsbeschlüssen. Es setzt vielmehr erst danach an, nämlich bei der gerichtlichen Kontrolle. Dieser Abschnitt macht aber nur einen Bruchteil der insgesamt für ein Infrastrukturprojekt aufgewendeten Zeit aus. Die maßgeblichen Beschleunigungspotentiale liegen nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern bei der Planung selbst und den zu beachtenden materiellen Standards.

Die folgenden kritischen Punkte möchte ich darüber hinaus noch zu dem Gesetzentwurf anmerken:

  • Als einen zentralen Baustein sieht der Gesetzentwurf immer noch einen frühen Erörterungstermin im gerichtlichen Verfahren vor. Hierdurch kann es allerdings statt zu Beschleunigungen sogar zu Verzögerungen kommen. Denn die Gerichte müssen diesen Termin aufwendig vorbereiten. Scheitert er, muss dennoch mündlich verhandelt und entschieden werden. Das spart keine Zeit, sondern kostet Zeit.
  • Problematisch sind auch die geplanten Neuregelungen zum einstweiligen Rechtsschutz. So soll das Gericht einen Planungsmangel außer Acht lassen können, wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird. Das Gericht wird also vor eine komplexe und zeitaufwendige Prognoseentscheidung gestellt. Diese in kurzer Zeit zu treffen, wird jedenfalls nicht leicht sein.
  • Kein nennenswerter Vorteil entsteht schließlich dadurch, dass die bereits bestehende Regelung zur Bildung von speziellen Planungskammern und Planungssenaten geringfügig von einer Kann- zu einer Soll-Regelung verschärft worden ist. Die Gerichte muss man dazu nicht anhalten. Sie sind dem auch bisher schon im Rahmen der Geschäftsverteilung nachgekommen.

Im Ergebnis spricht das Gesetz der Bundesregierung an vielen Stellen zwar symbolhaft von Planungsbeschleunigung, wirklich substanzielle Fortschritte werden dadurch aber nicht erreicht.“


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