Zwei Monate „AssessorBrücke“ in Hessen

Hessen
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Das Hessische Ministerium der Justiz hat die „AssessorBrücke“ als neues Modell zur Nachwuchsgewinnung im Bereich der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfolgreich eingeführt.



Mit der „AssessorBrücke“ können Volljuristinnen und -juristen ihre Wartezeit bis zur Einstellung in den Richter- und Staatsanwaltsdienst überbrücken und mit einem befristeten Arbeitsvertrag bereits davor beim Land Hessen tätig sein. Sie arbeiten für die Dauer ihres Bewerbungsverfahrens bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter in der hessischen Justiz und unterstützen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei ihrer täglichen Arbeit. Sie sammeln damit zugleich Berufserfahrung für ihre spätere Tätigkeit als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt und lernen die hessische Justiz als ihren zukünftigen Arbeitgeber schon im Vorfeld aus nächster Nähe kennen.

Seit dem 2. Januar 2023 wird das Projekt umgesetzt und kann bereits fünf „Brückenassessoren“ vorweisen, die nach ihrer erfolgreichen Tätigkeit im Rahmen der „AssessorBrücke“ in der kommenden Woche ihre Tätigkeit als Richter und Staatsanwälte aufnehmen werden.

Mit diesen Pionieren der „AssessorBrücke“ sprach Justizstaatsekretärin Tanja Eichner am heutigen Tag: „Die Erfahrungen und die Eindrücke dieser jungen Kollegen sind ausnahmslos positiv. Sie berichten über einen ‘sanften‘ und damit einfacheren Einstieg in das Berufsleben und von der Möglichkeit, die Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt aus nächster Nähe und mit Begleitung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen. Aber auch die Dienststellen, bei denen die Assessoren tätig sind, sind uneingeschränkt zufrieden. Die Assessoren lernen bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in fachlicher und persönlicher Hinsicht vor Ort kennen und profitieren von diesem frühen Austausch bei dem sich anschließenden Einstieg in die Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt. Deshalb spreche ich von einer Win-Win-Situation – sowohl für die Bewerberinnen und Bewerber als auch für die hessische Justiz“, sagte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner.

Die „AssessorBrücke“ ist dabei nur einer von vielen Bestandteilen eines Maßnahmenpaketes des hessischen Justizministeriums zur Gewinnung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Dieses Paket beinhaltet etwa veränderte Einstellungsvoraussetzungen mit einem abgesenkten Notenquorum, die Veranstaltungsreihe „Tag des Rechtsstaates“, bei der Schülerinnen und Schüler die Berufe in der Justiz bereits frühzeitig kennenlernen können, ein umfassendes Stellenpaket mit fast 500 neuen Stellen für die hessische Justiz sowie einen Sprung auf einen bundesweiten Spitzenplatz bei der Besoldung für Berufseinsteiger im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst durch mehrfache prozentuale Erhöhungen und die Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen. Hierzu führte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner aus: „Die ,AssessorBrücke‘ erweist sich als eine sehr gute Ergänzung zu den weiteren vielfältigen Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung. Im Zusammenspiel mit den weiteren Bausteinen sehe ich die hessische Justiz gut gerüstet, auch in Zukunft hervorragende Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu begeistern.“

„Die Wirksamkeit der Maßnahmen zeigt sich bereits jetzt in einer Zunahme der Bewerbungen. Um die neu geschaffenen Stellen auch schnellstmöglich zu besetzen, tritt der verfassungsrechtlich vorgesehene Richterwahlausschuss in diesem Jahr einmal mehr als in den letzten Jahren zusammen. Auch hier zeigt sich, dass der hessische Pakt für den Rechtsstaat weiter mit Nachdruck umgesetzt wird“, so Justizstaatssekretärin Tanja Eichner abschließend.

accessorbruecke az


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