Von den insgesamt circa 2,1 Millionen Einkommensteuererklärungen wurden 2022 rund 80 Prozent – also über 1,6 Millionen – elektronisch über ELSTER eingereicht. Eine tolle Quote, die in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen ist: 2017 lag sie noch bei rund 62 Prozent und 2021 bei 77,5 Prozent, bevor sie in diesem Jahr mit 79,6 Prozent einen neuen Bestwert erreicht hat. Der zunehmende Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen ist deshalb erfreulich, weil diese Digitalisierung vom Ausfüllen der Erklärung bis zur Zustellung des Steuerbescheids für alle Seiten klare Vorteile mit sich bringt, kurzum: Der ganze Prozess wird einfacher, schneller und sicherer – und schont dabei auch noch die Umwelt,“ betonte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

„Mit einem Anteil von rund 80 Prozent digital eingereichter Einkommensteuererklärungen im vergangenen Jahr belegt Hessen im Bundesvergleich übrigens einen guten dritten Platz, nur knapp hinter den beiden Erstplatzierten. Der bundesweite Durchschnitt lag 2022 bei 76,6 Prozent“, führte Minister Boddenberg weiter aus.

Seit Mai 2020 können in den meisten Fällen auch die Steuerbescheide elektronisch über das ELSTER-Portal zugestellt werden. „Damit wird der ganze Prozess rundum digitalisiert. Auch das Angebot des elektronischen Steuerbescheids wird von immer mehr Hessinnen und Hessen genutzt. Seit der Einführung ist die Zahl der digitalen Steuerbescheide schnell gestiegen: 2021 wurden schon über 92.000 digitale Bescheide zugestellt. Im vergangenen Jahr ist der Anteil deutlich gestiegen und lag bei über 150.000. Insgesamt wurden in Hessen inzwischen mehr als 300.000 Steuerbescheide elektronisch zugestellt“, erläuterte der Finanzminister.

Das Service-Angebot rund um das ELSTER-Portal wurde seit seiner Einführung stetig ausgebaut und verbessert. Inzwischen steht eine Reihe von Online-Diensten zur Verfügung, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Steuererklärung unterstützen. So können etwa Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, beim Ausfüllen der Erklärung automatisch übernommen werden oder Belege – die ohnehin nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden müssen – können bequem über das Portal hochgeladen werden. Dabei steht seit kurzem außerdem auch die neue App MeinELSTER+ zur Verfügung, mit der die Belege das ganze Jahr über bequem per Smartphone eingescannt, die Beträge automatisch erfasst und später bei Bedarf an das Finanzamt übermittelt werden können. Darüber hinaus stehen im ELSTER-Portal viele weitere Service-Angebote zur Verfügung und auch die direkte Kommunikation mit dem Finanzamt und die Übermittlung von zusätzlichen Unterlagen ist über ein Online-Tool problemlos möglich.

Hintergrund

In den vergangenen Jahren wurde der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung kontinuierlich ausgebaut und passgenau auf die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen ausgerichtet. Für verschiedenste Fragen rund um das Thema Steuern finden die Bürgerinnen und Bürger beim Digitalen Finanzamt der Hessischen Steuerverwaltung unter finanzamt.hessen.de ein breites Informationsangebot. Sollte doch einmal eine Frage offen bleiben, helfen die Kolleginnen und Kollegen gerne auch telefonisch weiter: Die Servicehotline für ELSTER und allgemeine steuerliche Fragen ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Für fallbezogene Fragen haben alle Finanzämter außerdem telefonische Servicestellen eingerichtet, die zu den gleichen Zeiten erreichbar sind.


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