"Der Bund und VKA haben den verhandelnden Gewerkschaften ein Angebot unterbreitet, welches sie als „überzeugendes Gesamtpaket“ bezeichneten. Bei genauerer Betrachtung gleicht dieses sogenannte Gesamtpaket jedoch einer regelrechten Mogelpackung. Mit diesem vorgelegten Angebot verhindert die Arbeitgeberseite weder die drohenden Reallohnverluste der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes, noch wird durch das Angebot der öffentliche Dienst konkurrenzfähiger gemacht. Inflation oder Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst scheint für die Arbeitgeberseite in dieser Welt nicht vorzukommen. Deshalb wird am 17. März 2023 in Fulda ein zweiter Warnstreik in Hessen von Seiten der komba gewerkschaft hessen sowie des deutschen beamtenbundes durchgeführt, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen", teilt die omba gewerkschaft hessen mit.

Forderungen:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei ei-ner Laufzeit von 12 Monaten.
- Erhöhung der Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte um 200 Euro sowie eine unbefristete Azubi-Übernahme.

Erwartungen:
- Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamten/innen sowie Versorgungsempfänger/innen des Bundes sowie
- eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und –beamten und
- eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Gewährung von Altersteilzeit.

"Zur Unterstützung unserer Forderungen sind alle Beschäftigten im Kommunal-dienst in Hessen zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, denn Wertschät-zung sieht anders aus! Hiermit wollen wir der Arbeitgeberseite zeigen, was wir von ihrer zukunftsfeindlichen Blockadehaltung halten, nämlich nichts!
Folgender Ablauf ist geplant:
- Die Versammlung zum Streik beginnt ab 11:00 Uhr am Universitätsplatz in Fulda.
- Anschließend findet dort ab 13:00 Uhr eine Kundgebung statt. Sprechen wird Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik; Milanie Kreutz, stv. dbb Bundesvorsitzende, Dana Hauke, Vorsitzende des Tarifausschusses und Richard Thonius, Vorsitzender komba gewerkschaft hessen
Jeder Tarifbeschäftigte im Kommunal- und Bundesdienst (TVöD und Tarifver-träge, die mit dem TVöD zusammenhängen, z.B. BA, DRV Bund, Bundesbank, einzelne TV-N) sowie die entsprechenden Auszubildenden, Praktikanten oder dual Studierenden haben das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen", so die Gewerkschaft abschließend.


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