„Seit Jahren arbeiten wir konsequent an Neubau und Sanierung von Radwegen sowie besseren Bedingungen fürs Radfahren, etwa durch neue Radabstellanlagen, Beleuchtung an Radwegen, landesweite Radzählstellen oder Planung und Finanzierung von Radschnellwegen. Da der Großteil, also 88 Prozent, der hessischen Radwege in Städten und Gemeinden liegt, unterstützen wir die Kommunen nicht nur mit Geld, sondern auch mit intensiver Beratung. So gehören der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) inzwischen 300 Kommunen an. In den vergangenen Jahren haben wir mit 140 Mio. Euro rund 600 Projekte in hessischen Städten und Gemeinden ermöglicht.“

Die Kritik an zu wenigen Radwegen an Landesstraßen sei berechtigt, so Al-Wazir: „Hessen hat bisher einen sehr geringen Anteil von Radwegen an Landesstraßen, weil der Radwegebau an Landesstraßen in der Vergangenheit deutlich vernachlässigt worden ist. 2014 wurden nur 1,7 Mio. Euro in Radwege an Landesstraßen investiert. Diese Summe ist seitdem stetig erhöht worden. In diesem Jahr stehen 13 Mio. Euro und 2024 sogar 17 Mio. Euro, also das zehnfache, zur Verfügung. Die Steigerung der Mittel für Radwege an Landesstraßen ist bundesweit einzigartig“, betonte der Minister. „Damit diese Mittel aber auch verbaut werden können, brauchte es einen Paradigmenwechsel im Straßenbau. Auch das ist ein Grund dafür, warum bei der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil eine eigene Abteilung Mobilität und Radverkehr eingerichtet, zusätzliches Personal eingestellt und eine Task Force Radwege gegründet wurde, um Radwege schneller planen und umsetzen zu können.“

Die Planung von Radwegen sei ähnlich aufwändig wie die Planung von Straßen, sagte der Minister. „Als ich ins Amt kam, waren die Schubladen so gut wie leer: Es gab kaum Radwege in Planung und noch weniger, die gebaut wurden. Wir mussten quasi bei Null angefangen, der Neubau- und Sanierungsstau war groß. Heute haben wir ausreichend Geld, mehr Personal und insgesamt rund 200 Radwegeprojekte an Bundes- und Landesstraßen in Arbeit. Ich rechne also fest damit, dass das Radnetz in Hessen in schon in diesem und dem kommenden Jahr weiter wächst – und zwar deutlich schneller als in den vergangenen Jahren. Das ist wichtig: Fahrradfahren und Zufußgehen sind ein ganz wichtiger Teil alltäglicher und vor allem klimafreundlicher Mobilität. Fahrradfahren und Zufußgehen belasten weder die Luft noch das Klima und tragen zu menschengerechten und damit attraktiven, verkehrssicheren Innenstädten bei, und ganz nebenbei ist Bewegung auch noch gesund. Darum wollen wir mit dem hessischen Nahmobilitätsgesetz den Rad- und Fußverkehr mit dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr rechtlich auf eine Stufe stellen. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig jedes Jahr zehn Prozent der Haushaltsmittel für den Landestraßenbau zusätzlich in neue Radwege fließen müssen. Damit sichern wir auch für die kommenden Jahre die Finanzierung und Stärkung der klimafreundlichen Mobilität in Hessen.“ 

Der Bau eines neuen oder der Ausbau eines bestehenden Weges für den Radverkehr erfordert eine Planung wie die eines sonstigen Straßenbauprojekts. Auch ein Radweg benötigt bestandskräftiges Baurecht. In der Regel sind Verhandlungen mit verschiedenen Grundstückseigentümern notwendig, über deren Flächen der neue und der ausgebaute Radweg verlaufen soll. Nach einer Bedarfsermittlung und Voruntersuchung, in der zum Beispiel auch naturschutzfachliche Kartierungen erforderlich sein können, wird zunächst der Verlauf des Weges festgelegt. Auf diesem basiert der technische Entwurf. Begleitend werden die erforderlichen – zum Beispiel naturschutz- oder wasserfachlichen Fachbeiträge – erstellt und Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Das Baurecht kann je nach Projekt über unterschiedliche Instrumentarien (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren) erlangt werden. Bei bestandskräftigem Baurecht schließt sich vor Umsetzung des Projektes der sogenannte Bauentwurf beziehungsweise die Ausführungsplanung an. Der genaue Zeitraum zur Bearbeitung eines Radweges ist vom Einzelfall abhängig. Selbst bei günstigen Voraussetzungen und einem vereinfachten Baurechtsverfahren ist erfahrungsgemäß für den Planungs- und Genehmigungsprozess von nicht weniger als zwei Jahren auszugehen. Sofern ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechtes erforderlich wird, muss mit einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren gerechnet werden.


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