Das ist das Ergebnis des BdSt-Tempochecks für sämtliche Steuererklärungen 2021, die im Jahr 2022 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Zwar hat sich Hessen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Tage verschlechtert, doch im Ländervergleich ist dies die geringste Verzögerung. Dadurch arbeitete sich Hessen von Rang 13 auf Mittelfeldplatz 8 vor. Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 40 Tagen, am schlechtesten schneidet Bremen mit 62,04 Tagen ab. Für Nordrhein-Westfalen liegen keine genauen Angaben vor – dort wurde nur eine Spanne ermittelt.

„Alle Bundesländer bekamen offensichtlich den Personalmangel, die Coronakrise sowie die zunehmenden Aufgaben und steigenden Erklärungszahlen zu spüren, sodass überall die Bearbeitungszeiten anstiegen. Umso erfreulicher ist es da, dass die Hessinnen und Hessen 2022 am wenigsten länger auf ihren Steuerbescheid warten mussten. Im Ranking haben sich unsere Finanzämter damit gleich um 5 Plätze verbessert!“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen. Darauf dürfe man sich nun aber nicht ausruhen, schließlich benötigten die Finanzämter in der angeblich so chaotischen Bundeshauptstadt immer noch fast 10 Tage weniger als in Hessen. Es dürfe nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid erhalten.

Unterschiede gibt es auch je nach Art der Steuererklärung: Während es bei hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2022 mit durchschnittlich 49,8 Tagen 4,2 Tage länger dauerte als 2021, konnte die Verzögerung gegenüber dem Vorjahr bei Selbstständigen und Unternehmen auf nur 1,5 Tage begrenzt werden. Diese Steuerpflichtigen warteten 2022 im Schnitt 49,4 Tage auf Post vom Finanzamt, sodass Hessen hier im Ländervergleich sogar auf Platz 4 rangiert. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2023.


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