Einen Ermittlungserfolg können die Staatsanwaltschaft Darmstadt sowie die Cold-Case-Einheiten des Hessischen Landeskriminalamts und des Polizeipräsidiums Südhessen im Fall der im Juni 1986 ermordeten Jutta Hoffmann verzeichnen (wir berichteten). Der Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen heute 61-jährigen gebürtigen Bensheimer wegen des dringenden Verdachts des Mordes erlassen.
Nach über 35 Jahren: Mord an 15-jähriger Jutta Hoffmann aufgeklärt
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