Gesetz zur Fluglärmkommission verabschiedet

Hessen
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Hessen sichert die Unabhängigkeit der Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen ab. Künftig ist auch gesetzlich festgeschrieben, dass die Geschäftsführung der Kommission weiterhin nicht den Weisungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums untersteht.



Praxis ist dies in Hessen bereits seit 2011. Das am Mittwoch vom Landtag verabschiedete Gesetz sichert außerdem die Finanzierung und regelt die Zusammensetzung des seit 1966 bestehenden Gremiums.

„Im Rhein-Main-Gebiet liegt einer der bedeutendsten Flughäfen Europas, der eine hohe ökonomische Bedeutung hat“, erklärte dazu Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Er verursacht aber auch erhebliche Belastungen für die umliegenden Kommunen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Die Frankfurter Fluglärmkommission leistet wertvolle und konstruktive Arbeit im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das Gesetz festigt ihre Stellung dauerhaft. Hessen bleibt Vorreiter beim Fluglärmschutz.“

Die Bestimmungen im Einzelnen: 

  • Mitgliedschaft: Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Luftverkehrswirtschaft, Bürgerinitiativen und Behörden an. Als maßgebliches Kriterium für die Aufnahme einer Kommune bestimmt das Gesetz deren objektiv messbare Lärmbetroffenheit.
  • Finanzierung: Das Land finanziert Sach- und Personalkosten mit 130.000 Euro jährlich. Das Geld fließt an einen Trägerverein und damit nicht mehr über eine der beteiligten Kommunen.
  • Geschäftsführung: Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer wird vom Vorsitzenden der Kommission im Einvernehmen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium berufen und vom Trägerverein eingestellt. Die Geschäftsführung ist ausschließlich an die Entscheidungen der Kommission und die Weisungen des bzw. der Vorsitzenden gebunden. Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber der Fluglärmkommission keine Weisungsbefugnis.
  • Transparenz: Die Praxis, nach jeder Sitzung Beratungsunterlagen und Ergebnisse auf der Internetseite der Kommission zu veröffentlichen, wird festgeschrieben.

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