Mit der mehr als 22 Millionen Euro teuren Anlage soll zukünftig die Verwertung der im Kreis Groß-Gerau anfallenden organisch abbaubaren Abfälle erfolgen.
Die Anlage darf jährlich bis zu 35.000 Tonnen Abfall aus kommunalen Biotonnen behandeln. Damit kann sie bis zu 1,9 Millionen Kubikmeter Biogas im Jahr erzeugen, das überwiegend aus Methan besteht, dem Hauptbestandteil von Erdgas. In zwei Blockheizkraftwerken wird das Gas in Strom und Wärme umgewandelt. Aus dieser Verwertung erwartet die AWS jährlich eine Strommenge von vier Millionen Kilowattstunden (kWh). Dazu kann die auf dem Anlagendach installierte PV-Anlage zusätzlich bis zu 749.000 kWh Strom generieren. Der so erzeugte Strom wird vorrangig für die Deckung des Eigenbedarfs der Anlage eingesetzt. Die nicht für die Eigenstromversorgung benötigten Mengen werden in das Stromnetz eingespeist. Die bei der Verstromung des Biogases ebenfalls anfallende Wärme (circa 4,4 Millionen kWh pro Jahr) ist hauptsächlich für die betriebsinterne Versorgung vorgesehen. Unter anderem, um die Biomasse vorzuwärmen und für notwendige Hygienisierungsprozesse. Überschussmengen gelangen zur Einspeisung in das bestehende Nahwärmenetz des Standortes.
Die angelieferten Bioabfälle werden nach einer Aufbereitung zunächst in Fermentertunnel unter Luftabschluss vergärt. Durch den dadurch gesteuerten fehlenden Sauerstoff erzeugen in diesem Behandlungsschritt spezielle Mikroorganismen das Biogas. Sobald der Gärprozess nachlässt und weniger Biogas entsteht, erfolgt die Belüftung des Fermenters. Der feste Gärrest wird anschließend in andere Boxen überführt. Dort verrotten weitere Mikroorganismen im nächsten Behandlungsschritt dieses Material. Übrig bleiben jährlich circa 10.000 Tonnen Kompost und 1.000 Tonnen Flüssigkeit (auch Perkolat genannt), die nach weiteren Konfektionierungen zur Verwertung in die Landwirtschaft gehen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde beteiligte an dem am 4. Oktober 2022 begonnenen Verfahren insgesamt 15 Fachbehörden als Träger sogenannter öffentlicher Belange. Die Antragsunterlagen lagen von 17. April bis 16. Mai 2023 öffentlich aus. Bis zur Frist am 16. Juni 2023 gab es keine Einwendungen. Über den von der Abfall-Wirtschafts-Service GmbH gestellten Antrag hat das RP innerhalb der gesetzlichen Fristvorgabe entschieden.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de