NABU: Wer wird Vogel des Jahres 2024?

Hessen
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Was haben Kiebitz, Rebhuhn, Rauchschwalbe, Steinkauz und Wespenbussard gemeinsam? Alle fünf haben die Chance, Vogel des Jahres 2024 zu werden.



Am 1. September startet der NABU zum vierten Mal die öffentliche Wahl – alle können mitmachen und entscheiden, wer der nächste Jahresvogel werden soll. „Fast 135.000 Menschen haben im vergangenen Jahr abgestimmt und dem Braunkehlchen zur Krone verholfen. Wir freuen uns über das große Interesse an der heimischen Vogelwelt und haben wieder fünf spannende Kandidaten ausgewählt“, erklärt der Stellv. Landesvorsitzende Bernd Petri, der in Hessen die Jahresvogelwahl koordiniert. „Jeder Vogel steht für ein Naturschutzthema, das ihn besonders betrifft und unsere Aufmerksamkeit braucht.“

Kandidat 1 Kiebitz: Der Kiebitz (Vanellus vanellus) wird wegen seiner spektakulären Balzflüge „Gaukler der Lüfte“ genannt. Leider verliert er massiv an Lebensraum. Denn als Wiesenbrüter braucht er feuchte Wiesen und Weiden, Moore und Sümpfe. Da immer mehr Feuchtgebiete trockengelegt, in Äcker umgewandelt oder intensiv bewirtschaftet werden, findet der Frühlingsbote kaum noch Platz zum Brüten. Durch die Klimakrise wird es zudem immer trockener. Der Kiebitz gilt heute als stark gefährdet. In Hessen gibt es größere Bestände nur noch in der Wetterau, im Hessischen Ried und im Amöneburger Becken. Ihre Zahl wird insgesamt auf 300 bis 400 Brutpaare geschätzt. Vor vierzig Jahren waren es noch mehr als 2.000. Der Kiebitz fordert deshalb: „Wasser marsch!“

Kandidat 2 Rebhuhn: Leergeräumte Felder, öde Rapsflächen und Maisfelder – wo bleibt da die Vielfalt? Das Rebhuhn (Perdix perdix) ist Bodenbrüter und braucht buschige Feldraine und Blühstreifen. In der ausgeräumten Agrarlandschaft findet es keine Deckung. Wegen des vielen Düngers und der Ackergifte macht sich auch die Nahrung für das Rebhuhn – Insekten – rar. In Hessen gibt es nur noch etwa 4.000 bis 7.000 Brutpaare. Vor fünfzig Jahren waren es noch fünfmal so viele. Deshalb fordert das Rebhuhn: „Mehr Vielfalt auf dem Acker!“

Kandidat 3 Rauchschwalbe: Die Rauchschwalbe (Hirundo rustica) gilt als Glücksbotin – ihr selbst ist das Schicksal weniger gewogen. Früher fand sie in Ställen und Scheunen kleiner Bauernhöfe genug Nistmöglichkeiten. Heute sind die Stallungen großer Viehbetriebe häufig verschlossen, Schwalbennester werden bei Sanierungen entfernt und an modernen glatten Innenwänden bleiben sie nicht haften. Auf versiegelten Flächen fehlt der Rauchschwalbe zudem der Baustoff: Lehmpfützen. Deshalb nehmen ihre Bestände auch in Hessen ab, sie liegen derzeit bei 30.000 Brutpaaren. Due Rauchschwalbe wünscht sich „Matsch statt Asphalt!“

Kandidat 4 Steinkauz: An Wohnraum mangelt es auch dem Steinkauz (Athene Nostra). Er braucht alte Bäume mit Höhlen im Offenland. Die gibt es vor allem auf Streuobstwiesen, die ohne Maschinen und Pestizide gepflegt werden. Hier gibt es auch genug Insekten und kleine Wirbeltiere als Nahrung. Doch leider gibt es immer weniger Streuobstwiesen und damit auch immer weniger Steinkäuze. In Hessen hängt sein Fortbestand vor allem von Artenhilfs-Maßnahmen wie dem Aufhängen von Niströhren und dem Erhalt von Streuobstwiesen ab. Darum ist der größte Teil seiner derzeit 750 bis 1.100 Reviere in Süd- und Mittelhessen zu finden. Zur Wahl tritt er mit dem Slogan „Mehr Wohnraum im Baum!“ an.

Kandidat 5 Wespenbussard: Der Wespenbussard (Pernis apivorus) ist im Deutschen nach seiner Leibspeise benannt: Wespen. Um nicht gestochen zu werden, wenn er Wespennester aufscharrt, ist sein Gefieder besonders dicht und seine Füße sind mit Hornplättchen geschützt. Durch den Insektenschwund und durch den Rückgang von Würmern und Amphibien, die ebenfalls auf seinem Speiseplan stehen, hat es der Wespenbussard schwer. In Deutschland steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Da in Hessen mehr als 10% des deutschen Gesamtbestands brüten, trägt unser Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt des Zugvogels, der im Sommer 500 bis 600 Reviere besetzt. „Für Insekten, gegen Gift!“ ist sein Wahlslogan.

Am 1. September um 9.00 Uhr wird das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de freigeschaltet. Bis zum 5. Oktober, 11.00 Uhr, kann abgestimmt werden. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

Wahllokal: www.vogeldesjahres.de

Vogelportraits: www.nabu.de/vogelportraits


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