Die Hebammen arbeiten dabei selbständig und eigenverantwortlich. Die Landesregierung unterstützt die Kliniken bei der Einrichtung eines solchen Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Kliniken, die bereits über einen hebammengeleiteten Kreißsaal verfügen, können bis zu 12.500 Euro erhalten. Das ermöglicht ihnen, ihr Fachpersonal auf Basis eines von Hebammen und Ärzteschaft erarbeiteten Kriterienkatalogs für den Einsatz innerhalb des Versorgungskonzepts zu schulen.
„Damit sich noch mehr Hebammen für die klinische Geburtshilfe entscheiden, verbessern wir mit dem Ausbau von Hebammenkreißsälen gezielt die übergreifende Zusammenarbeit von Hebammen und Ärzteschaft“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne). „Zudem leisten wir damit einen Beitrag zur Erweiterung und Sicherstellung des Versorgungsangebots der Geburtshilfe in Hessen.“
Die Erste Vorsitzende des Landesverbands der Hessischen Hebammen, Martina Klenk, begrüßt den Förderaufruf. „Die Implementierung von Hebammenkreißsälen in Hessen ist ein wichtiger Schritt, um eine frauenorientierte, interventionsarme Geburtshilfe anzubieten. Es ist durch zahlreiche Studien belegt, dass eine hebammengeleitete Geburtshilfe für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, das beste Angebot darstellt“, sagt Klenk. „Um Frauen die freie Wahl des Geburtsorts zu ermöglichen, müssen Kliniken mehrere Versorgungsmodelle anbieten, darunter auch ausdrücklich solche, die die Geburt als physiologischen Prozess in den Mittelpunkt stellen und unterstützen.“
Der Hebammenkreißsaal ist kein Ersatz für den üblichen ärztlich geleiteten Kreißsaal, sondern eine Erweiterung des Angebots der Kliniken. Beide Abteilungen arbeiten in enger Kooperation zusammen, so dass Frauen im Falle einer sich abzeichnenden Komplikation vom Hebammenkreißsaal in die ärztliche Betreuung des zweiten Kreißsaals weitergeleitet werden können.
Informationen zur Antragstellung
Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab sofort bis zum 15. August 2024 gestellt werden. Die Projekte müssen bis zum 31. Juni 2025 abgeschlossen und abgerechnet werden.
Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen zur Förderung werden auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zum Download angeboten.