Verkehrsunfallflucht muss strafbar bleiben

Hessen
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat mehrfach eine Abschaffung der Strafbarkeit der Verkehrsunfallflucht bei Sachschäden ins Gespräch gebracht und dabei auf Entlastungseffekte für die Justiz hingewiesen.



Auf Antrag Hessens wird das Thema nun Gegenstand der nächsten Justizministerkonferenz im November in Berlin.

Anlässlich der Vorstellung der Initiative erklärte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU): „Die Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht ist der falsche Weg. Schon heute verstoßen Verkehrsteilnehmer häufig nach einem Unfall gegen ihre Pflichten. Bei einer Abschaffung der Strafbarkeit ist mit einer weiteren Zunahme dieses Verhaltens zu rechnen. Leidtragende sind die redlichen Verkehrsteilnehmer, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Ich setze darauf, dass die Justizministerkonferenz an dieser Stelle eine klare Position bezieht, die den Bundesjustizminister hoffentlich veranlasst, über seinen Vorschlag noch einmal nachzudenken. Auch aus der Praxis haben mich bisher keine Stimmen erreicht, die für eine Entkriminalisierung eintreten. Entlastung der Justiz ist an sich ein gutes Anliegen. Sie darf aber auch nicht Selbstzweck sein. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie durch einen starken Rechtsstaat geschützt werden. Sie sollten sich bei einem Verkehrsunfall daher auf den Schutz durch das Strafrecht verlassen können, auch wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. Eine Ordnungswidrigkeit hätte nicht die gleiche Wirkung. Die Unfallflucht darf nicht mit einem Parkverstoß gleichgesetzt werden. Die jährlich rund 250.000 Ermittlungsverfahren unterstreichen die hohe praktische Bedeutung.“

Die hessische Initiative für die nächste Justizministerkonferenz enthält neben der Forderung, die Strafbarkeit zu erhalten, auch den Vorschlag, die Einführung einer digitalen Meldestelle für Verkehrsunfälle zu prüfen. 

„Das Plädoyer für den Erhalt der Strafbarkeit heißt nicht, dass alles so bleiben muss, wie es ist. Ich sehe Raum für Reformen im Hinblick auf die Wartezeit und -pflicht. Insoweit können für Betroffene durch die aktuelle Rechtslage im Einzelfall Unsicherheiten und schwer erfüllbare Anforderungen entstehen. Die Einführung einer digitalen Meldestelle könnte an dieser Stelle hilfreich sein. Allerdings sind diesbezüglich sorgfältige Prüfungen der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzbarkeit notwendig. In jedem Fall muss das Feststellungsinteresse des Unfallopfers ausreichend abgesichert werden. Bund und Länder sowie die Justizpraxis sollten in einen Dialog über eine mögliche Reform der Strafvorschrift der Verkehrsunfallflucht mit Augenmaß treten. Eine Entkriminalisierung darf es dabei aber nicht geben“, sagte Roman Poseck abschließend. 


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