In der Nacht vom 02. auf den 03.06.2012 fand auf dem Grundstück "Westanlage 51, Gießen" eine Studentenfeier mit ca. 500 Teilnehmern statt.
In der Nacht vom 02. auf den 03.06.2012 fand auf dem Grundstück "Westanlage 51, Gießen" eine Studentenfeier mit ca. 500 Teilnehmern statt.
Zwischen 01.15 Uhr und 01.30 Uhr löste ein Miteigentümer des Anwesens die Party gewaltsam auf. An der zwangsweisen Räumung des besagten Wohnobjekts beteiligten sich insgesamt 10 Personen, gegen die in der Folge wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Die Opfer erlitten überwiegend Prellungen und Hämatome. Die umfangreichen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen fanden nunmehr ihren Abschluss. Gegen drei Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach § 170 Absatz 2 StPO mangels eines für eine Anklageerhebung notwendigen hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da diese trotz der Vernehmungen von über 100 Zeugen nicht eindeutig als Täter einer näher konkretisierbaren Körperverletzungshandlung identifiziert werden konnten. Hinsichtlich zweier Beschuldigter hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Anklage vor dem Schöffengericht Gießen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Hinsichtlich der übrigen Beschuldigten erfolgten - jeweils mit Zustimmung des Gerichts - Einstellungen mit und ohne Geldauflagen in unterschiedlicher Höhe.
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