Langen: Falsche Dachhandwerker prellen Hausbewohner

Hessen
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In der Elisabethenstraße (10er-Hausnummern) in Langen haben falsche Handwerker am Montagnachmittag ihr Unwesen getrieben und einen Hausbewohner übers Ohr gehauen.



Ihr Opfer, ein hochbetagter Mann hatte den drei Männern die Haustür geöffnet, nachdem diese bei ihm geklingelt und angegeben hatten, Arbeiten an der Dachrinne des Hauses erledigen zu müssen. Der Senior gewährte daraufhin einem der Kriminellen Einlass in seine Wohnung, während ein zweiter Täter mit einer mitgebrachten Leiter außen am Dach ans Werk zu schreiten schien. Während der erste Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelte, schlich sich ein dritter Komplize offenbar unbemerkt in die Wohnung und entwendete eine Holzschatulle mit Dokumenten. Schließlich ließen sich die dreisten Unbekannten für die angeblich notwendigen Arbeiten an der Regenrinne noch einen dreistelligen Eurobetrag für die von ihnen angebotene Dienstleistung in bar aushändigen und entfernten sich danach mit einem Lieferwagen in unbekannte Richtung. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Trickdiebstahls und bittet um weitere Hinweise zu dem Trio sowie dem Lieferwagen.

Gleichzeitig raten die Beamten zu folgenden Tipps:

- Unseriöse Handwerker machen mit der Not der Kunden lukrative Geschäfte. Sie rechnen Leistungen überteuert ab, bestehen auf Barzahlung und drohen Kunden, die sich nicht alles gefallen lassen, sogar mit Inkassounternehmen oder der Polizei.

- Lassen Sie sich daher nicht auf Handwerker ein, die ungefragt Dienstleistungen an der Haustür anbieten.

- Lassen Sie nur Mitarbeitende von Handwerksbetrieben oder der Hausverwaltung in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von Ihrer Hausverwaltung vorab angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliches Personal der Stadtwerke oder Ableser von Gas-/Stromzählerständen.

- Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

- Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Ihnen etwas suspekt ist oder Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.


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