Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat am Donnerstagabend entschieden, dass die für den 9. Februar 2024 ab 08:00 Uhr geplante Versammlung „Hand in Hand für unser Land, Proteste der Landwirtschaft, Transportgewerbe, Handwerk, Bürger gegen die aktuelle Bundespolitik“ stattfinden darf. Mit Verfügung vom 7. Februar 2024 hatte der Schwalm-Eder-Kreis die oben genannte Versammlung, durch die eine Vielzahl von Auffahrten der Bundesautobahnen A7 und A49 im Schwalm-Eder-Kreis zeitweise blockiert werden sollen, verboten.
Am Freitag: Bauern dürfen Autobahn-Auffahrten blockieren
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