57 Prozent erledigten ihre Bankgeschäfte online. In sozialen Netzwerken waren 54 Prozent der Hessinnen und Hessen aktiv. 42 Prozent der Befragten suchten im Internet nach Informationen über Waren und Dienstleistungen sowie etwa jede fünfte Person (19 Prozent) verkaufte online privat Waren oder Dienstleistungen, beispielsweise über Versteigerungen.
Diese Ergebnisse basieren auf der Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT) des Jahres 2023, die seit 2006 jährlich durchgeführt wird und seit 2021 in den auskunftspflichtigen Mikrozensus als freiwillige Unterstichprobe integriert ist. Für die IKT-Erhebung werden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren zum Internetzugang und der Internetnutzung befragt. Als Internetnutzende zählen Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Befragung das Internet genutzt haben.
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführte Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
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