Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen als Männer. So erhielten zum Beispiel die deutschen Rentnerinnen 2012 durchschnittlich nur 564 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei den Männern lag der Durchschnittswert bei 988 Euro.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Sozialverband VdK deshalb bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung. „Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, dürfen nicht mehr länger benachteiligt werden“, sagt der VdK-Landesvorsitzende von Hessen und Thüringen, Udo Schlitt. „Auch sie müssen für die Rente pro Kind drei Erziehungsjahre anerkannt bekommen.“ Bisher erhalten nur Frauen, deren Kinder nach 1991 geboren wurden, drei Kindererziehungsjahre angerechnet, für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, wird der Rente nur ein Jahr gutgeschrieben.
„Die Politik muss dieser Ungerechtigkeit ein Ende machen“, fordert Schlitt. „Es darf nicht länger Mütter erster und zweiter Klasse geben.“ Vielen Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen hätten, sei es wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht möglich gewesen, eine ausreichend hohe Rente zu erwirtschaften. „Ihnen muss geholfen werden, weil sie heute keine Chance mehr haben, ihre Situation aus eigener Kraft zu verbessern“, betont der VdK-Landesvorsitzende.
Würden auch bei Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für die Rente pro Kind drei Erziehungsjahre angerechnet statt wie bisher nur ein Erziehungsjahr, bekämen sie jeden Monat deutlich mehr Geld von der Deutschen Rentenversicherung: Pro Kind wären es dann 84 statt 28 Euro monatlich (im Osten: 75 statt 25 Euro). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass rund 9,5 Millionen Renten in Deutschland davon betroffen wären.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
















