Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen, dass die Finanzlage der Städte und Gemeinden weiterhin sehr angespannt bleibt.
So können 2024 14 der 17 Kommunen keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, fünf mehr als noch im Vorjahr. Und mit Oestrich-Winkel kann eine Gemeinde das geplante Haushaltsdefizit im Jahresabschluss auch nicht durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen. Dabei drehten Oestrich-Winkel und Rüdesheim massiv an der Steuerschraube. „Natürlich sehen auch wir, dass die Kommunen unter Druck stehen: Steigende Löhne, die wachsende Zahl an Flüchtlingen, ein insgesamt höheres Preisniveau und nicht zuletzt gestiegene Zinsen sorgen für erhebliche Belastungen, die sich in Haushaltsdefiziten niederschlagen. Allerdings sollten die Städte und Gemeinden nicht einseitig an der Steuerschraube drehen und so die Lasten bei den Bürgerinnen und Bürgern abladen“, erklärt Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds. Mindestens genauso wichtig sei es, die Ausgabeseite in den Blick zu nehmen: „Die politisch Verantwortlichen müssen wieder lernen ,Nein‘ zu sagen. Nicht alles Wünschenswerte ist notwendig und finanziell zu stemmen”, so Kilp. Insofern müssten die Städte und Gemeinden Prioritäten setzen, ihre freiwilligen Standards und Leistungen hinterfragen. Nicht jede Kommune müsse alle Leistungen und Aufgaben selbst und allein erfüllen. Durch Interkommunale Zusammenarbeit ließen sich Synergien erzeugen, Aufgaben besser und wirtschaftlicher erledigen.
Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter trifft, haben Rüdesheim (+310 Prozentpunkte) und Oestrich-Winkel (+200) ihren Hebesatz angehoben. Lorch am Rhein liegt mit 1.050 Prozent nicht nur weiter mit Abstand an der unrühmlichen Spitze im Kreis, sondern ist derzeit auch Spitzenreiter in ganz Hessen. In Heidenrod und Walluf müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit je 365 Prozent am wenigsten berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 17 Kreis-Kommunen stieg erneut deutlich, nämlich um 30 Punkte auf nun 625 Prozent. Dieser Wert liegt weit über dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2023 509 Prozent betrug.
Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 werden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel ist eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen hat dazu inzwischen den Hebesatz berechnet und unter www.grundsteuer.hessen.de veröffentlicht, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen hat wie 2024. „Die beschlossenen Erhöhungen im laufenden Jahr stellen also eine höhere ,Absprungbasis‘ für die Umstellung dar, die sich für die nächsten Jahre auswirkt. Trotzdem sollten die Bürgerinnen und Bürger genau verfolgen, ob die Kommunen zumindest die aufkommensneutralen Hebesätze anwenden, denn sie sind an diese nicht gebunden”, erklärt Kilp. Immerhin haben 12 der 17 Kommunen angegeben, dass eine aufkommensneutrale Umstellung geplant sei. Die Bürgerinnen und Bürger in den restlichen Städten und Gemeinden müssen demnach mit einer steigenden Belastung rechnen.
Rüdesheim (+310) und Oestrich-Winkel (+200) haben auch bei der Grundsteuer A zugeschlagen und erhöhten ihre Hebesätze. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und spielt in Weinbauregionen eine wichtige Rolle. Auch hier liegt Lorch am Rhein mit unverändert 950 Prozent an der Spitze im Kreis und zählt auch im hessenweit zu den Kommunen mit der höchsten Belastung. Am wenigsten zahlen die Land- und Forstwirte nach wie vor mit 332 Prozent in Walluf. Mit einer durchschnittlichen Belastung von 537 Prozent (+30) liegen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises auch bei der Grundsteuer A weit über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 441 Prozent.
Bei der Gewerbesteuer gab es eine Veränderung: Rüdesheim hat den Hebesatz um 20 Punkte erhöht. Damit bleibt Aarbergen mit 500 Prozent an der Spitze im Kreis. Die geringste Belastung müssen die Gewerbetreibenden in Walluf tragen, wo der Hebesatz 357 Prozent beträgt. Der Kreis liegt mit durchschnittlichen 397 Prozent knapp über dem hessischen Schnitt von 2023 (392 Prozent).
Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass in Schlangenbad eine Pferdesteuer erhoben wird – die Gemeinde ist damit eine von zwei Kommunen in ganz Hessen, die diese Bagatellsteuer verlangt.
Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat in diesem Jahr keine Kommune die Straßenbeiträge gestrichen, es kam sogar eine weitere hinzu: Da Rüdesheim wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt hat, verzichten nur noch vier Kommunen auf die Erhebung der umstrittenen Abgabe, während acht einmalige und jetzt fünf wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.
Die detaillierten Auswertungen für den Rheingau-Taunus-Kreis inklusive Tabelle, Diagramm und Übersichtskarte sowie die Positionen des BdSt Hessen zur Grundsteuerreform, Straßenbeiträgen und Bagatellsteuern sind im Internet unter https://www.steuerzahler-hessen.de/neuigkeiten/artikel/massive-steuererhoehungen-im-rheingau zu finden.

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